Ausschreibung für Projektförderungen in den Jahren 2022/2023

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Infoveranstaltung und Beratungstermine

Infoveranstaltung zum Förderprogramm
Mittwoch, 26.01.2022 14:00 – 15:30 Uhr Anmeldung

Individuelle Beratungstermine mit Fragen zu konkreten Projektskizzen sind über unseren Online-Kalender buchbar.

Gegenstand der Ausschreibung

Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die in Kooperationen zwischen soziokulturellem Zentrum und kommunalen Kultureinrichtungen durchgeführt werden. Dies geschieht vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Fördermittel durch das Haushaltsgesetz.

Ziel des zweijährigen Programms ist es, Kommunikation und Kooperation zwischen soziokulturellen Zentren und kommunalen Kultureinrichtungen zu stiften und bereits vorhandene Zusammenarbeiten fortzuentwickeln. Kooperationspartner*innen können dabei alle kommunalen Kultureinrichtungen sein, etwa Archive, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Volkshochschulen, Musikschulen oder Theater.

Förderbar sind soziokulturell orientierte Projekte über alle Kunstsparten hinweg. Soziokulturelle Projekte sind partizipativ, demokratisch, zielgruppenoffen nach dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“, sie setzen auf bürgerschaftliches Engagement und befördern es. Besonders erwünscht sind Projekte, die eine Vernetzung zwischen verschiedenen Akteur*innen der Stadtgesellschaft und des künstlerischen Personals fördern, sowie Projekte, die sich inhaltlich im Feld der Demokratiebildung verorten lassen.

In den Förderanträgen sollen erwartete Wirkungen der Projekte beschrieben werden. Einige Stichworte hierzu: Welche Zielgruppen sollen erreicht werden und was sollen sie erfahren oder lernen können? Welche allgemeinen Wirkungsabsichten werden verfolgt (u.a. in den Feldern kulturelle, soziale, kreative, politische, demokratische Kompetenzen)? Welche Akteursgruppen werden zusammengebracht, welche Netzwerke gestärkt? Welche neuen Erkenntnisse verspricht das Projekt, was verspricht übertragbar oder verallgemeinerbar zu sein?

Formales

Soziokulturelle Zentren, die Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. sind, können Förderanträge stellen. Sie sind als Träger verantwortlich für das Kooperationsvorhaben. Dennoch sollten sich die Soziokultur und die kommunale Kultureinrichtung in dem Vorhaben als gemeinsame Akteur*innen verstehen und den Antrag gemeinsam definieren.

Die Partner*innen sollten spätestens zum Projektbeginn ihre Kooperation in einer schriftlichen Vereinbarung fixieren und in diesem Rahmen gegenseitige Erwartungen und Wünsche klären sowiedie jeweiligen Kooperationsanteile realistisch einschätzen. Für die Antragstellung reicht die Vorlage entsprechender Absichtserklärungen der nicht-antragstellenden Kooperationspartner*innen aus.

Der Förderzeitraum beginnt ab Datum der Bewilligung und endet am 31.12.2023. Ein vorzeitiger Projektbeginn kann frühestens zum 10.03.2022 beantragt werden.

Anträge sind bis zum 20.02.2022, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) mit einer E-Mail an lag@soziokultur-nrw.de einzureichen.

Eine Eingangsbestätigung wird versandt. Anträge an andere E-Mail-Adressen bei Soziokultur NRW gelten als nicht gestellt.

Projektanträge müssen auf Formularen von Soziokultur NRW gestellt werden. Der Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung inklusive der mit dem Projekt konkret verfolgten Ziele, die Absichtserklärungen der Kooperationspartner*innen und einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Mit der Annahme einer Projektförderung aus diesem Programm verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende unter Nutzung der bereitgestellten Formulare einen aussagefähigen Projektbericht mit Darstellung der Zielerreichung und eine Abrechnung der Projektmittel vorzulegen, die den Kriterien der Landeshaushaltsordnung NRW für Zuwendungen genügt. Außerdem verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende, bei den geförderten Angebote auf die Förderung durch das Land NRW und durch Soziokultur NRW hinzuweisen sowie Maßnahmen zur Programmevaluation auf Anfrage mit Auskünften zu unterstützen.

Das verfügbare Förderbudget für die Ausschreibung beträgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch das Land NRW bis zu 292.000 Euro.

Die beantragte Fördersumme darf nicht über 20.000 Euro pro Förderjahr liegen. Die Fördermittel werden mit Bindung an das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt.

Im Förderantrag muss ein Eigenanteil (in Barmittel und/oder ggf. über Bürgerschaftliches Engagement) der Antragstellenden nachgewiesen werden (Initiativen/Einrichtungen in freier Trägerschaft: mindestens 10%; in kommunaler Trägerschaft: mindestens 20%).

Eine Entscheidung über die Förderanträge wird frühestens am 10.03.2022 mitgeteilt.

Informationen zum Verfahren

Zu Projektanträgen bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Ein allgemeiner Informationstermin mit Fragemöglichkeiten wird am 26.01.2022 von 14:00 – 15:30 Uhr angeboten, die Anmeldung erfolgt über die Programmwebseite der Kooperationsförderung auf www.soziokultur-nrw.de. Darüber hinaus können bei weiterem Beratungsbedarf individuelle Beratungstermine gebucht werden. Diese sind unter www.soziokultur-nrw.de/beratungstermine online buchbar.

Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Jury arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert gemäß den Verwaltungs-vorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und unter Berücksichtigung der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung (Runderlass des MKW  vom 28.4.2021). Die Vergabe von Mitteln des Landes NRW erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und den Antragsteller*innen.

Formularvorlagen

oder herunterladbar im Downloadbereich dieser Seite.

Förderkriterien

Für das Förderprogramm „Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen“ gelten die allgemeinen Förderkriterien von Soziokultur NRW. Darüber hinaus wird die Jury wird bei ihrer Entscheidung über die eingegangenen Anträge besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Kooperation und die Rolle des soziokulturellen Zentrums legen.


Tipps und Hinweise zur Gestaltung und Planung von Kooperationsprozessen

Kooperationen – benötigen Verständigungsprozesse

  • sind für alle Beteiligten mit Veränderungen verbunden
  • brauchen deshalb zu Beginn einen zusätzlichen Aufwand von Ressourcen
  • brauchen Vertrauen und das Verständnis für unterschiedliche Systemlogiken
  • brauchen Verständigung über Haltungen und Inhalte; erst einrichtungsintern und dann gemeinsam
  • brauchen eine Vereinbarung der Partner*innen

Kooperationen – gelingen besser mit eindeutig vereinbarten Zielen

  • Herausarbeiten und Vereinbaren der gemeinsamen Ziele und der gewünschten Ergebnisse
  • Definition der Zielgruppen, der Maßnahmen und Methoden
  • die Akteur*innen begegnen sich in der Kooperation auf Augenhöhe

Kooperationen – benötigen Kommunikation, Verbindlichkeit und Kontinuität

  • die Entscheidung zur Kooperation ist Leitungsaufgabe
  • Definition verbindlicher Ansprechpartner*innen in allen Institutionen
  • schriftliche Vereinbarung mit Absprachen und Vorgehensweisen und Abläufen
  • alle beteiligten Mitarbeitenden müssen die Kooperationsziele kennen, akzeptieren und mittragen
  • regelmäßige Treffen helfen bei Abstimmungsprozessen und Austausch über die Wirksamkeit, sie dienen der Transparenz
  • Sorgfalt ist auch bezogen auf Datenschutz und sonstige rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich


Beratung

Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.
Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich – dazu bitte frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren.


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