Soziokultur NRW hat die Ausschreibung zur Strukturförderung 2027 veröffentlicht. Das Instrument richtet sich an die Mitglieder von Soziokultur NRW und legt den Fokus auf das Kulturprogramm der Zentren. Mit der Förderung werden Personal- und Honorarkosten bezuschusst, die im Kulturbereich der Häuser anfallen.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Strukturförderung richtet sich ausschließlich an Mitgliedszentren von Soziokultur NRW. Um Zugang zum Programm zu erhalten, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Einrichtung ist seit mindestens drei Jahren Mitglied bei Soziokultur NRW.
  • Sie befindet sich in freier Trägerschaft und erhält keine institutionelle Förderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Seit 2020 wurden mindestens drei Projektförderungen in künstlerisch-konzeptionell orientierten Programmen von Soziokultur NRW, Fonds Soziokultur oder Bundesverband Soziokultur erfolgreich abgewickelt.

Welche Ziele liegen der Förderung zugrunde?

Die Strukturförderung soll dazu beitragen, dass soziokulturelle Einrichtungen

  • ihr vielseitiges Kulturprogramm stabilisieren,
  • ihr soziokulturelles Profil stärken,
  • neue kulturelle Themen, Angebote oder Formate entwickeln und
  • ihre regionale Strahlkraft erhöhen.

Hintergrund

Soziokultur NRW hat die neue Programmlinie in enger Kooperation mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und den Bezirksregierungen entwickelt. Die Strukturförderung ist als einjähriges Pilotprojekt gestartet und geht nun in die zweite Runde. Ein Ausbau des Programms wird angestrebt.

Die Strukturförderung wird von Soziokultur NRW, den fünf Bezirksregierungen sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Landes umgesetzt.

Zur Ausschreibung 2027