assignment_turned_in

Ausschreibung 2026


Bei der Strukturförderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren: Im ersten Schritt wird die Antragsberechtigung sowie die maximale Zuschusshöhe ermittelt. Die erforderlichen Unterlagen können in einem zweiten Schritt unter https://soziokultur-nrw.de/strukturfoerderung-soziokultur-pilotphase/ eingereicht werden.

Die Fördergrundsätze und Musterdokumente zur Antragstellung finden sich unten auf dieser Webseite.

Frist zur Einreichung:
31.10.2025 | 23:59 Uhr

language

Auf einen Blick


Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind soziokulturelle Zentren, die seit mindestens drei Jahren Mitglied bei Soziokultur NRW sind, sich in freier Trägerschaft befinden und keine institutionelle Förderung des MKW erhalten. Sie sollten ihr Kulturprofil darlegen können und über eine nachhaltige Verantwortungsstruktur in Form einer hauptamtlichen Geschäftsführung und anfallende Personalkosten verfügen. Zudem müssen die Zentren seit 2020 mindestens drei Projektförderungen in künstlerisch-konzeptionell orientierten Programmförderungen von Soziokultur NRW, Fonds Soziokultur oder Bundesverband Soziokultur erfolgreich abgewickelt haben. Die Einrichtungen unterstreichen ein Landesinteresse, indem sie bspw. überregionale Bedeutung haben, zukunftsweisende Themen aufgreifen oder innovative Formate umsetzen.

Was wird gefördert?
Die Strukturförderung Soziokultur wird als Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Gefördert werden Personal- und Honorarkosten, die im Kulturbereich soziokultureller Einrichtungen entstehen.

Welche Fördersummen können beantragt werden?
Für die Ermittlung der maximalen Zuschusshöhe werden Anzahl und Organisationsaufwand aller Kulturveranstaltungen des letzten Kalenderjahres zugrunde gelegt.

Wie läuft das Förderverfahren?
Bei der Strukturförderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren: Im ersten Schritt werden die Antragsberechtigung sowie die maximale Zuschusshöhe ermittelt. Hierfür muss das Online-Formular zur Zugangsprüfung (Anlage A) ausgefüllt sowie eine Auflistung der Veranstaltungen (Anlage V) bis zum 31.10.2025 bei Soziokultur NRW eingereicht werden. 

Die formale Antragstellung erfolgt dann über das Portal KULTUR.web. Die Frist wird den antragsberechtigten Einrichtungen nach der Sitzung des Programmrats mitgeteilt.

Eine Förderung ist ab 01.01.2026 möglich.

Über das Programm

Soziokulturelle Zentren stellen eine aus der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens nicht wegzudenkende etablierte Struktur dar. Mit der „Strukturförderung Soziokultur“ soll nun konsequenterweise die Arbeit der Einrichtungen weiter unterstützt und langfristig gestärkt werden.

Die Strukturförderung Soziokultur wird von Soziokultur NRW, den fünf Bezirksregierungen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit Landesmitteln umgesetzt.

Ziel ist es, die Stabilität eines vielfältigen Kulturprogramms zu sichern, das soziokulturelle Profil der geförderten Einrichtungen zu stärken, die Entwicklung neuer Angebote, Formate und kultureller Themen zu fördern und die regionale Strahlkraft der Zentren zu erhöhen.

Beratung

Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung oder sonstigen Fragen gern beratend zur Seite.


Downloads