Nach langer Vorarbeit ist es vollbracht: Die Soziokultur in Nordrhein-Westfalen erhält mit der „Strukturförderung Soziokultur (Pilot)“ ab 2026 ein neues Förderinstrument. Das Programm wird mit Frist 31.10.2025 ausgeschrieben, eine Förderung ist ab 2026 möglich.

Seit 2023 verfolgt Soziokultur NRW das Ziel, eine Strukturförderung für seine Mitglieder einzuführen, um der Projektitis entgegenzutreten und für mehr Planungssicherheit bei der Finanzierung soziokultureller Arbeit zu sorgen. Mit dem neuen Programm startet nun ein Verfahren, das soziokulturelle Zentren langfristig stabilisieren und gleichzeitig Bürokratie abbauen soll.

Um diese neue Programmlinie zu ermöglichen, wurde das Förderportfolio von Soziokultur NRW bereits umgestellt: Die Förderprogramme „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis“, „Konzeptförderung“ und „Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen“ wurden zur Strukturförderung gebündelt. Weiterhin fortgesetzt werden die Programmlinien „Allgemeine Projektförderung“ und „Investitionsförderung“.

Was wird gefördert?

Die Strukturförderung ist ein neues, schlankes Förderinstrument mit Fokus auf dem Kulturprogramm soziokultureller Zentren. Sie erfolgt in Form eines Zuschussmodells: Mit der Förderung werden Personal- und Honorarkosten bezuschusst, die im Kulturbereich soziokultureller Zentren anfallen.

Bei der Strukturförderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Im ersten Schritt wird die Antragsberechtigung sowie die maximale Zuschusshöhe ermittelt. In einem zweiten Schritt stellen die soziokulturellen Zentren ihre Anträge über das Landesportal kultur.web. Die weitere formale Abwicklung erfolgt über die Bezirksregierungen.

Welche Ziele liegen der Förderung zugrunde?

Die Strukturförderung soll dazu beitragen, dass soziokulturelle Einrichtungen

  • ihr vielseitiges Kulturprogramm stabilisieren,
  • ihr soziokulturelles Profil stärken,
  • neue kulturelle Themen, Angebote oder Formate entwickeln und
  • ihre regionale Strahlkraft erhöhen.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Strukturförderung richtet sich an Mitgliedszentren von Soziokultur NRW. Um Zugang zum Programm zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Einrichtung ist seit mindestens drei Jahren Mitglied bei Soziokultur NRW.
  • Sie befindet sich in freier Trägerschaft und erhält keine institutionelle Förderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Seit 2020 wurden mindestens drei Projektförderungen in künstlerisch-konzeptionell orientierten Programmen von Soziokultur NRW, Fonds Soziokultur oder Bundesverband Soziokultur erfolgreich abgewickelt.
  • Die Einrichtung kann ihr Kulturprofil darlegen.
  • Sie verfügt über eine nachhaltige Verantwortungsstruktur in Form einer hauptamtlichen Geschäftsführung sowie anfallende Personalkosten.
  • Die Einrichtung unterstreicht ein Landesinteresse, indem sie überregionale Bedeutung besitzt, zukunftsweisende Themen aufgreift oder innovative Formate umsetzt.

Hintergrund

Die neue Programmlinie hat Soziokultur NRW in enger Kooperation mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und den Bezirksregierungen entwickelt. Die Strukturförderung startet als einjähriges Pilotprojekt, ein Ausbau des Programms wird angestrebt.

Das Förderportfolio von Soziokultur NRW ab 2026

Die Strukturförderung wird von Soziokultur NRW, den fünf Bezirksregierungen sowie dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Landes umgesetzt.

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