Das PopBoard NRW ist die Vertretung der Popmusik des bevölkerungsreichsten Bundeslandes und hat sich als solches aus der aktiven Szene selbst gegründet. Soziokultur NRW ist Gesellschafterin des PopBoards und untersützt die folgende Position.
Stellungnahme des PopBoard NRW vom 22.04.2025 zur GEMA-Kulturförderung
Das PopBoard NRW und seine Gesellschafter*innen begrüßen das Reformvorhaben 2025 der GEMA. Kultur ist mehr als Tradition, Kultur ist im stetigen Wandel. Vergütungsmodelle und Förderungen müssen auf soziale und kulturelle Entwicklungen reagieren, was fortlaufende Anpassungen zwingend notwendig macht.
Im Vorfeld der im Mai dieses Jahres stattfindenden Mitgliederversammlung der GEMA steht insbesondere ein Antrag im Zentrum der öffentlichen Debatte: die geplante Reform der Kulturförderung. Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA beabsichtigen, die Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel neu auszurichten, um eine Verteilung über alle Musiksparten hinweg zu ermöglichen. Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Abschaffung der bisherigen Unterscheidung zwischen „Ernster Musik“ (E-Musik) und „Unterhaltungsmusik“ (U-Musik), die das PopBoard NRW ausdrücklich begrüßt. Diese Unterscheidung ist nicht mehr zeitgemäß und bildet die heutige musikalische Realität sowie die Vielfalt der Musikschaffenden nicht adäquat ab. Gleichzeitig fordert das PopBoard NRW die GEMA dazu auf, sowohl bei der Ausgestaltung der geplanten „dynamischen Fokus-Kulturförderung“ als auch im Rahmen der sogenannten „Leuchtturmförderung“ größtmögliche Transparenz sicherzustellen. Entscheidend wird sein, dass beide Förderlinien in der Praxis offen und zugänglich für alle Musikschaffenden und Genres sind.
Fehlende Einnahmen aus den klassischen Erlösmodellen der Musikschaffenden, steigende Kosten im Veranstaltungsbereich, ein verändertes Publikumsverhalten sowie der Wegfall wichtiger Fördermittel betreffen Popmusik genauso wie alle anderen Genres und musikalische Gattungen. Zweifellos gibt es künstlerische Projekte, die mehr auf Förderungen angewiesen sind als andere. Diese Trennlinie verläuft jedoch längst nicht mehr entlang der traditionellen Unterscheidung zwischen „E- und U-Musik“. Popmusik muss dementsprechend konsequent und selbstverständlich in allen Förderstrukturen mitgedacht und berücksichtigt werden, wie im Folgenden dargelegt wird:
Pop ist Kultur.
Popmusik ist weit mehr als gefällige Unterhaltung. Sie kann sperrig, experimentell, künstlerisch anspruchsvoll und technisch komplex sein. Im Pop arbeiten Künstler*innen mit visionärem Anspruch, die neue ästhetische Wege beschreiten, nach innovativen Ausdrucksformen suchen und sich dabei bewusst vom Primat der kommerziellen Verwertungslogik lösen. Ihr Antrieb ist nicht selten ein rein künstlerischer.
Pop ist Demokratie.
Als gesamtgesellschaftliches Phänomen trägt Pop der zunehmenden Diversität unserer Gesellschaft Rechnung. Er bietet Menschen unterschiedlichster Herkunft, Identität und Perspektive einen kreativen Raum, um sich auszudrücken, gesellschaftliche Realitäten zu verhandeln und Debatten anzustoßen. Popmusik schafft Plattformen für demokratische Teilhabe, kulturellen Austausch und kollektive Identifikation – und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zu kultureller Vielfalt. Pop gibt Menschen eine Stimme, die im öffentlichen Dialog ansonsten zu kurz kommt.
Pop ist nicht automatisch Kommerz.
Aufgrund des heterogenen Charakters sowie der strukturellen und ästhetischen Vielfalt von Popmusik lässt sie sich nicht flächendeckend kommerziell verwerten. Deren experimentelle und innovativen Ansätze, die künstlerische Nachwuchsarbeit sowie nicht-kommerzielle Formate und Veranstaltungen bedürfen gezielter Unterstützung. Zeitgemäße Förderstrukturen müssen dieser Realität Rechnung tragen – denn nur unter angemessenen Rahmenbedingungen kann Popmusik ihr Potenzial als kulturelle und gesellschaftliche Kraft entfalten.
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