Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte. Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses vom Landtag NRW wird nun die 2. Ausschreibung zur Vergabe von Mitteln für die Allgemeine Projektförderung inklusive transkultureller Projektarbeit für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Einreichfrist für Anträge in dieser 2. Ausschreibungsrunde ist Sonntag, der 18.05.2025, 23:59 Uhr. Anträge können ausschließlich über das Antragsportal eingereicht werden. 

Das Programm richtet sich an die freie Kulturszene, an Künstler*innen und Kulturschaffende, an Zentren, Vereine und Initiativen, deren soziokulturelle Praxis die alltägliche Lebenswelt partizipativ und niedrigschwellig in die Kulturarbeit einbezieht. Zugleich soll eine Rückwirkung der in dieser Förderlinie entwickelten Kunst und Kultur in die Gesellschaft entstehen. Die geförderten Projekte leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in NRW haben. 

Die beantragte Fördersumme pro Projekt darf bei Antragsstellenden, die noch nie durch Soziokultur NRW gefördert wurden, nicht unter 2.000 Euro und nicht über 4.000 Euro liegen. Bei bereits durch Soziokultur NRW geförderten Antragsstellenden darf die Fördersumme nicht unter 2.000 Euro und nicht über 8.000 Euro liegen. Die Mittel sind haushaltsjahresgebunden und müssen demnach bis zum 31.12.2025 verausgabt werden. 
 
Zur Antragstellung und weiteren Verfahrenserläuterung bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Zwei allgemeine Informationstermine mit Fragemöglichkeiten finden am Donnerstag, den 20.03.2025 von 10:00 bis 11:30 Uhr und von 17:30 bis 18:30 Uhr statt, die Anmeldung erfolgt online. Bei weiterem Beratungsbedarf können individuelle Beratungstermine online gebucht werden.  

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