1. Förderrunde 2025
Beratung:
Allgemeine Infocafés zur Ausschreibungsrunde 2025-1:
28.10.2024 – 10:00 – 11:00 Uhr – Hier anmelden
30.10.2024 – 17:30 – 18:30 Uhr – Hier anmelden
Individuelle Beratungstermine können hier gebucht werden.
Antragsfrist:
24.11.2024 – 23:59 Uhr
Antragsportal:
Das Antragsportal wird aufgrund von technisch notwendigen Anpassungen spätestens Ende Oktober frei geschaltet.
WICHTIG: Anträge dürfen ausschließlich über das Portal gestellt werden. Anträge, die uns per mail oder per Post erreichen gelten als nicht gestellt!
Ausschreibung als PDF:
Die komplette Ausschreibung für die 1. Förderrunde 2025 steht hier zum Download bereit.
Auf einen Blick
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen der (sozio-)kulturellen freien Szene, Initiativen, soziokulturelle Zentren, Vereine und Firmen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind einjährige soziokulturell orientierte Projekte über alle Kunstsparten hinweg mit einem klaren NRW-Bezug. Sie sollten partizipativ, niedrigschwellig, demokratisch und zielgruppenoffen sein und dem Grundsatz der Soziokultur „Kultur von und mit allen für alle“ folgen. Sie sollten auf bürgerschaftliches Engagement setzen und es befördern.
Besonders erwünscht sind Projekte, die sich der Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten, Nationalitäten und Lebenssituationen widmen, die soziale und politische Arbeit im lokalen Alltag fördern. Einen Schwerpunkt dabei bildet die transkulturelle Projektarbeit.
Förderfähig sind ebenso Projekte, die Kooperationen und Vernetzungen in der Kommune, der Region oder im Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel haben. Ein weiteres Anliegen des Programms besteht darin, Projekte auch in solchen Regionen zu ermöglichen, in denen die soziokulturelle Infrastruktur bisher nur schwach ausgebildet ist.
Wie sind die Antragsfristen?
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel zwei mal pro Förderjahr: im November des Vorjahres und im Mai des Förderjahres.
Welche Fördersummen können beantragt werden?
Die beantragte Fördersumme pro Projekt
– darf bei Antragsstellenden, die noch nie durch Soziokultur NRW gefördert wurden, nicht unter 2.000 Euro und nicht über 10.000 Euro liegen.
– darf bei bereits durch Soziokultur NRW geförderten Antragsstellenden nicht unter 2.000 Euro und nicht über 20.000 Euro liegen.
Die Mittel sind haushaltsjahresgebunden und müssen demnach bis zum 31.12. des Förderjahres verausgabt werden.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Es muss ein Eigenanteil des/der Antragstellenden nachgewiesen werden. Einzelpersonen/Initiativen/freie Träger mind. 10 %; Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft mind. 20 %. Dieser Eigenanteil kann durch bare Eigenmittel oder durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Über das Programm
Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte.
Das Programm richtet sich an die freie Kulturszene, an Künstler*innen und Kulturschaffende, an Zentren, Vereine und Initiativen, deren soziokulturelle Praxis die alltägliche Lebenswelt partizipativ und niedrigschwellig in die Kulturarbeit einbezieht. Zugleich soll eine Rückwirkung der in dieser Förderlinie entwickelten Kunst und Kultur in die Gesellschaft entstehen. Die geförderten Projekte leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur.
Förderfähig sind des Weiteren Projekte, die sich im weit zu begreifenden transkulturellen Bereich verorten lassen, die verschiedene Menschen (insbesondere mit Marginalisierungs- und oder Diskriminierungserfahrung) Teilhabe an kulturellen und künstlerischen Projekten, Austausch und Raum in der Mitte der Gesellschaft ermöglichen. Ziel ist es, gemeinsam eine transkulturelle Zukunft, eine Zukunft der Vielfalt zu entwerfen.
Die geförderten Projekte befinden sind häufig an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur, sozialer Arbeit und politischer Bildung. Sie fallen somit nicht immer ins Spektrum klassischer Förderstrukturen. Diese Lücke will das Förderprogramm der Allgemeinen Projektförderung und Transkultur schließen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über Soziokultur NRW.
Beratung
Ansprechpersonen
Carsten Nolte
Mail schreiben
+49251 59065612
Lea Hahn
Mail schreiben
+49 251 59065615
Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.
Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich.
Downloads
Formulare & Informationen
Logos
für den Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Plakaten/Flyern)