In einem Rundschreiben an ihre Mitglieder ruft die Allianz Rechtssicherheit zivilgesellschaftliche Vereinigungen dazu auf, Möglichkeiten der politischen Willensbildung und Einflussnahme in den nächsten Tagen verstärkt zu nutzen, um die Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes im Rahmen des Jahressteuergesetztes doch noch voran zu treiben. Die Verabschiedung des Gesetzes war urspünglich für den 6.11.2020 geplant, findet aber aus verschiedenen, bisher offiziell nicht bekannten Gründen nicht statt.

Im Rahmen der Reform wird eine Klärung des Gemeinnützigkeitsrechtes im Bezug auf politische Arbeit von gemeinnützigen Organisationen gefordert.

In einem Statement von 12 Dachverbänden und Netzwerken aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft heißt es: „Unsere Mitglieder stiften Gemeinschaft, fördern das Zusammenleben und geben immer wieder kritische Impulse für die gesellschaftliche Weiterentwicklung. Die im Rahmen des Jahressteuergesetzes angestoßenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht machen die Arbeit vieler gemeinnütziger Vereine und Stiftungen einfacher. Doch die Vorschläge sind nicht ausreichend und schaffen nicht die notwendige Rechtssicherheit”.

Dem Rundschreiben der Allianz Rechtssicherheit sind zwei Musterbriefe angehängt, die von zivilgesellschaftlichen Vereinigungen genutzt werden können, um sich direkt an die Politik (vor Ort) zu wenden.

Auch der Bundesverband Soziokultur veröffentlichte am 4.11.2020 eine Pressemitteilung zu dem Thema:

„Der Bundesverband Soziokultur e.V. fordert den Deutschen Bundestag dazu auf, die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorzunehmen und dabei insbesondere sicherzustellen, dass sich die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen nicht negativ auf ihren Status der Gemeinnützigkeit auswirken darf.“