Wir haben hier einige Informationen zu den kommenden Förderprogrammen von Bund und Land NRW zusammengestellt:

Übersicht:
A. Konjunkturpaket des Bundes: NEUSTART KULTUR
B. Ergänzende Hilfsprogramme des Landes NRW
C. Ergebnis Kulturgipfel: Neufassung der CoronaSchVO soll detaillierter die Sachlagen im Kulturbereich berücksichtigen
D. Konjunkturpaket des Bundes: Überbrückungshilfe für KMU
E. Abrechnung NRW-Soforthilfe

A. Konjunkturpaket des Bundes: NEUSTART KULTUR

Die Bundesregierung hat im Rahmen des kürzlich beschlossenen Konjunkturprogramms ein dezidiertes Kultur-Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Für diesen „NEUSTART KULTUR“ wird aus dem Kulturetat für dieses und das nächste Jahr insgesamt eine Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt.

Das Programm gliedert sich in vier Teile:

1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft (250 Mio.)

Bei diesem Baustein geht es darum, Kultureinrichtungen fit zu machen für die Wiedereröffnung. Alle Häuser müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Dazu zählen etwa Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung.

2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen (450 Mio.)

Im Zentrum von NEUSTART KULTUR stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Ihnen sind die Einnahmen weggebrochen. Die Mittel in diesem Baustein sind nach Sparten aufgeteilt, für die Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen.

3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote (150 Mio.)

Die Bereitstellung der Mittel für einzelnen Projekte soll auch vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Kompetenz durch die Bundeskulturfonds erfolgen. Darüber hinaus wird die Digitalisierungsoffensive der BKM verstärkt. Dazu zählen “Museum 4.0“ sowie viele neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.

4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte (100 Mio.)

Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, werden bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt.

Die genaue Ausgestaltung der verschiedenen Programmbausteine und die Vergabe der Fördermittel ist noch nicht veröffentlicht. Es zeichnet sich ab, dass die Mittel durch die Bundesverbände (z.B. Bundesverband Soziokultur/Fonds Soziokultur) verausgabt werden – sobald wir konkretere Infos zu den einzelnen Ausschreibungen/Verfahren haben, werden wir euch darüber informieren.

B. Ergänzende Hilfsprogramme des Landes NRW

Das Land NRW ergänzt das Konjunkturpaket des Bundes. Die Landesregierung sieht für die Kultur in NRW das Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ von 185 Mio. Euro. Zusätzlich gewährt das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium eine Überbrückungshilfe von insgesamt 300 Mio. Euro für Solo-Selbständige.

1. NRW- Stärkungspaket „Kunst und Kultur“

Laut Ministerin Pfeiffer-Poensgen sollen die Künstler*innen im Mittelpunkt der Stärkungsprogramms stehen. Dazu wird es ein Stipendienprogramm, dotiert mit 105 Mio. Euro, geben. Es soll insgesamt 15.000 Stipendien á 7.000€ umfassen, die sich jeweils auf ein konkretes Projekt beziehen (auch bereits laufende Projekte kommen in Frage).

Zur Stärkung kultureller Einrichtungen, die von Kommunen, vom Land oder als gemeinnützige Einrichtungen gemischt finanziert werden, werden 80 Mio. Euro in einem Stärkungsfonds eingesetzt. Privatwirtschaftlich getragene Kultureinrichtungen werden aus dem Stärkungsfonds nicht gefördert – hier verweist die Landesregierung auf die Förderprogramme des Bundes, die die Unterstützung von privatwirtschaftlichen Kulturakteuren ausdrücklich vorsehen (hier sind beispielsweise auch Clubs eingeordnet).

Die konkrete Umsetzung der beiden Programme wird erarbeitet. Priorität hat das Stipendienprogramm, aber auch die Förderung der Kultureinrichtungen soll kurzfristig umgesetzt werden.

Die Aufzeichnung der Pressekonferenz zum Stärkungspaket Kunst und Kultur von Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Ministerpräsident Laschet am 01.07.2020 findet ihr hier auf Youtube: https://youtu.be/fwgd9gKdAqw

2. NRW-Wirtschaftsministerium – Überbrückungshilfe-Programm (Ergänzung Bundes-/Landesmittel)

Das Wirtschaftsministerium legt ein neues Hilfsprogramm auf, aus dem alle Solo-Selbständigen, auch selbständige Künstler*innen, Lebenshaltungskosten in der Höhe von 1.000 Euro monatlich als Ausgabe einbringen können. Es gilt für die Monate Juni, Juli und August. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Die Regelung der Lebenshaltungskosten gilt für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.

(Die Bedingungen, was die Umsatzberechnung anbelangt, sind nicht wirklich günstig aufgestellt. Hier muss kulturpolitisch nachgearbeitet werden).

Quellen:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/89-milliarden-euro-fuer-schulen-kommunen-krankenhaeuser-und-solo-selbstaendige

https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/tagesordnungen/WP17/1300/E17-1369.html
(hier insb. die Vorlagen 17/3584 und 17/3588)

https://www.kulturrat-nrw.de/mitglieder-informationen-26-06-2020-rundbrief-nr-23/

C. Ergebnis Kulturgipfel: Neufassung der CoronaSchVO soll detaillierter die Sachlagen im Kulturbereich berücksichtigen

Am 30.06.2020 hat der Kulturgipfel in Form einer Videokonferenz stattgefunden.

Ministerin Pfeiffer-Poensgen und Ministerpräsident Laschet haben aus dem Kulturgipfel unter anderem mitgenommen, dass die Corona-Schutz-Verordnung für den Kulturbereich zu ungenau ist – wir alle kennen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmen und die in der Verordnung steckenden Widersprüchlichkeiten. Erfreulicherweise will das Land die Anregungen aus dem Kulturgipfel aufnehmen und spätestens in der Neufassung der CoronaSchVO am 15.07. detaillierter auf die Sachlagen im Kulturbereich eingehen.

D. Konjunkturpaket des Bundes: Überbrückungshilfe für KMU

Teil des Konjunkturpakets des Bundes ist auch ein Programm für Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.

Die Eckpunkte des Programms findet ihr hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile

Das Programm ist noch nicht gestartet – sobald wir mehr Infos dazu erhalten, werden wir euch informieren. Aktuell gehen wir von einem Start in der Kalenderwoche 28 aus.

E. Abrechnung der NRW-Soforthilfe

Zuwendungsempfänger*innen sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum. Dazu erhalten alle Soforthilfeempfänger*innen in Kürze eine E-Mail, in der sie über das weitere Vorgehen informiert werden und darüber, wie sie ihren Liquiditätsengpass ermitteln. Daraus können sich Rückzahlungen ergeben.

Achtung: Bitte noch nicht selbständig zu viel erhaltene Soforthilfe-Gelder zurücküberweisen, sondern auf das offizielle Schreiben mit einem Vordruck für die Berechnung warten!

Das Land weist darauf hin, dass nur die Absenderadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de korrekt ist – bitte achtet darauf, nicht auf eventuelle Betrugsversuche hereinzufallen.

In Kürze wird hier auch ein Erklärvideo zur Abrechnung verfügbar sein: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Ergänzend wird eine Hotline eingerichtet.

UPDATE 07.07.2020: Hier findet ihr die wichtigsten Aspekte zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe.