Update 19.08.2020:
Bund und Länder konnten sich auf Verbesserungen im Abrechnungsverfahren einigen. Das Rückmeldeverfahren wird vor den Herbstferien wieder aufgenommen. Mehr dazu in einem extra Beitrag.

Update 14.07.2020:
Das Land hat das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe vorerst angehalten. In der anlaufenden Rückmeldephase haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an. (Quelle)

FAQ zu Rückmeldeverfahren (inkl. Fragen zum aktuellen Stand)

Anträge für die NRW-Soforthilfe 2020 konnten vom 27. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.

Das Land hat nun Erläuterungen zum Abrechnungsverfahren veröffentlicht.

Ein Erklärvideo mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abrechnung findet ihr hier auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Für eine schnelle Übersicht fassen wir die zentralen Infos hier stichpunktartig zusammen (trotzdem empfehlen wir ausdrücklich das Anschauen des Videos und die Lektüre der FAQs auf der Website des Ministeriums):

Mail vom Wirtschaftsministerium

  • alle Zuwendungsempfänger*innen erhalten vom Wirtschaftsministerium eine Mail mit den Unterlagen zur Abrechnung.
  • Bitte achtet unbedingt auf die korrekte Absenderadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, um Betrugsversuchen vorzubeugen.
  • In der Mail erhaltet ihr den Link zu eurem persönlichen Rückmeldeformular und die Berechnungshilfe.

Die Berechnungshilfe

  • mit der Berechnungshilfe rechnet ihr euren Liquiditätsengpass aus
  • dazu benötigt ihr nur eure normale betriebliche Buchführung
  • die Differenz zwischen dem errechneten Gesamtergebnis und der pauschal ausgezahlten Soforthilfesumme muss zurücküberwiesen werden

Das Rückmeldeformular

  • Das Rückmeldeformular erreicht ihr über den Link in der Mail des Ministeriums.
  • In das Formular müsst ihr nur den Förderzeitraum und den mittels Berechnungshilfe ermittelten Liquiditätsengpass eintragen.
  • Belege müssen nicht mit eingereicht werden, aber wie üblich 10 Jahre lang aufbewahrt werden für eventuelle Stichproben

Zum Förderzeitraum

  • Der Förderzeitraum kann individuell festgelegt werden. Ihr könnt ihn also bei Bedarf anpassen.
  • Beispiel: Der Bewilligungszeitraum endet am 16. Juli. Ihr könntet nun eigenständig den Förderzeitraum auf den ersten den Monats vorverlegen oder nach hinten schieben, wenn ihr lieber voll Monate abrechnen wollt.

Fristen

  • Meldung Liquiditätszeitraum: bis 30.09.2020
  • Rückzahlung bis 31.12.2020

Rückzahlung

  • in eurer Mail findet ihr die Bankverbindung für die Rücküberweisung (Achtung: es ist nicht die Bankverbindung aus dem Bewilligungsbescheid!)
  • Bitte gebt unbedingt den vorgegeben Verwendungszweck an, damit eure Rückzahlung zugeordnet werden kann.

Falls ihr noch Fragen zur Abrechnung habt, findet ihr Antworten auf häufig gestellt Fragen auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Oder ihr wendet euch an die Hotline: +49 211 79564995


Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 (Stand 07.07.2020)