Ausschreibung für die Förderphase 2024 – 2025
Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Weitere Infos folgen.
Allgemeines
Das Ziel der Konzeptförderung ist die Weiterentwicklung der künstlerischen Schwerpunkte der soziokulturellen Zentren in Nordrhein-Westfalen. Durch diese Förderung werden die Zentren bei der Entwicklung künstlerischer Konzepte unterstützt, die ganz unterschiedliche Schwerpunktsetzungen haben können. Die Landesregierung fördert die Konzeptentwicklung im Rahmen einer Projektförderung mit einer Laufzeit bis Ende 2025.
Fördervoraussetzungen
Zuwendungsempfänger sind in der LAG Soziokultur NRW organisierte soziokulturelle Zentren in Nordrhein-Westfalen (= Mitglieder von Soziokultur NRW). Die Zentren sollten in der Regel eine mehrjährige Erfahrung mit professionellen künstlerischen Projekten aufweisen, die in ein Gesamtkonzept eingebunden sind. Zentren, die bei der Konzeptförderung Berücksichtigung finden, können für die Kofinanzierung keine Mittel aus der allgemeinen Projektförderung der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur NRW einsetzen.
Förderantrag
Bestandteil des Förderantrags ist ein für einen Zeitraum bis Ende 2025 angelegtes künstlerisches Konzept, das u.a. die folgenden Fragen beantwortet:
- Welches bestehende künstlerische Profil des jeweiligen Zentrums soll in welchen Schritten weiterentwickelt werden?
- Welches eventuell neue künstlerische Profil des jeweiligen Zentrums wird in welchen Schritten angestrebt?
- Welche Sparten beziehungsweise welche interdisziplinären oder performativen Ansätze sollen im Vordergrund stehen?
- Welche Künstlerinnen und Künstler (mit Biografie) sollen beteiligt werden?
- Wer übernimmt die künstlerische Betreuung des Konzeptes?
- Welche Publikumsschichten und Zielgruppen sollen erreicht werden?
- Welche Wirkungen auf den Stadtteil/die Stadt/die Region werden erwartet?
Angestrebt wird ein modellhafter Projektcharakter, dessen Erfahrungen auch auf andere soziokulturelle Zentren übertragen werden können.
Im Rahmen der Konzeptförderung können bis zu 80.000 EUR Fördermittel beantragt werden (2024 bis zu 25.000 EUR, 2025 bis zu 55.000 EUR). Ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn ist mit Billigung des Fördergebers frühestens nach der Juryentscheidung (voraussichtlich Mitte Oktober 2024) möglich.
Förderfähige Ausgaben
Neben den Ausgaben für die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts für die künstlerische Profilierung sind im Rahmen dieser Konzeptförderung auch Ausgaben für Coaching, Analyse, Weiterbildung, Qualifizierung und Teambuildings zuwendungsfähig.
Jury
Die Förderentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung einer Fachjury, die vom Ministerium berufen wird.
Förderdauer
Die Förderung läuft bis Ende 2025. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Bewerbungsunterlagen und Antragsfrist:
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem eine ausführliches Konzept (maximal 3 Seiten) und ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan nach einer Mustervorlage von Soziokultur NRW beigefügt werden muss.
Der Antrag muss über das Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Dort sind dann als ergänzende Unterlagen auch das ausführliche Konzept (max. 3 DIN A4 Seiten) und der detaillierte Kosten- und Finanzierungsplan mit hochzuladen. (Mustervorlagen unten unter Downloads)
Parallel muss der vollständige Antrag auch an Soziokultur NRW geschickt werden (E-Mail: foerderung@soziokultur-nrw.de)
Die Antragsfrist ist der 23.09.2024.
Evaluation
Die Zentren sind zu einer Selbstevaluation in Form eines abschließenden Berichts verpflichtet. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft behält sich vor, zusätzlich eine geeignete Agentur zu beauftragen, eine Evaluation der Konzeptförderungen durchzuführen. Die geförderten Zentren sind in dem Fall in angemessenem Rahmen zu einer Mitarbeit an der Evaluation verpflichtet.
Downloads
Ergänzende Formulare von Soziokultur NRW (verpflichtend):
Kosten- und Finanzierungsplanung (Excel-Tabellenblatt) (im Kulturweb als PDF hochladen, in der E-Mail an die Soziokultur NRW IMMER als Exceltabelle anhängen)
Die ausführliche Projektbeschreibung umfasst maximal 3 DIN A4 Seiten und kann formlos in Textform als PDF angehängt/hochgeladen werden.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen bei Soziokultur NRW für alle Fragen im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Förderprogramm sind: