Hinweis: Diese Seite ist work in progress. Das Programmteam von Soziokultur NRW ergänzt sie fortlaufend im Verlauf der Programmentwicklung und -durchführung.

Letzte Aktualisierung: 29.09.2025

Übersicht:
Hinweise zum Ausfüllen der Veranstaltungsliste
Grundannahmen: Was wird gezählt?
Kategorien von Veranstaltungen (mit Schema zur Kategorisierung)
Sonderfälle
Kooperationen
Festivals
FAQ

Hinweise zum Ausfüllen der Veranstaltungsliste

  • Die Liste liegt als Excel-Datei (.xlsx) vor und muss im vorliegenden Format ausgefüllt und eingereicht werden. Wenn ihr OpenOffice, Numbers oder andere Programme nutzt, stellt bitte abschließend auf das .xlsx-Format um.
  • Bitte nutzt für jede Veranstaltung eine Zeile. Am einfachsten hangelt ihr euch beim Ausfüllen der Liste an eurem Kalender entlang. Gibt es an einem Tag mehrere Veranstaltungen, fügt ihr weitere Zeilen mit demselben Datum ein.
  • Beim Einfügen weiterer Tabellenzeilen achtet darauf, dass die Dropdown-Optionen in den Spalten C, D und E intakt bleiben. (Zur Not bitte hier unten nachschauen.)
  • Nutzt bitte die Spalte „Erläuterung/Anmerkung“! Eure Erläuterungen erleichtern uns die Prüfung der Listen erheblich. Bitte geht davon aus, dass wir euer Programm nicht im Detail kennen, und erläutert alle Veranstaltungen, bei denen nicht unmittelbar aus dem Titel hervorgeht, worum es geht. Optional einzufügen ist ein noch bestehender Webseiten-Link zu der Veranstaltung, der diese ausreichend erläutert. Erläuterungen und Links sind vor allem für die Veranstaltungskategorien KAT 1 (Was ist hier der partizipative Anteil?)  und KAT 4 (Was ist hier der künstlerische Umsetzungsteil?) hilfreich. Wir können leider nicht bei der Prüfung alle Programmpunkte auf den jeweiligen Websites recherchieren. Eine inhaltlich nicht nachvollziehbare Einkategorisierung wird unter den vorliegenden Infomationen bewertet und im äußersten Fall aussortiert.
  • Bitte weist in der Spalte „Erläuterung/Anmerkung“ auf alle Besonderheiten hin (wie etwa Reihen, bspw. Workshop 1 von 8, 2 von 8 usw.) und führt Kooperationspartner*innen etc. auf. Sollte der/die Kooperationspartner*in nicht benannt sein, bleibt die Kooperationskategorie unbewertet.
  • Alle Einträge in der Veranstaltungsliste müssen nachprüfbar sein (z.B. durch die Bezirksregierungen). Dies kann bspw. auf einer Archiv-Website, in Programmflyern oder anderer geeigneter Form gewährleistet werden.

Grundannahmen für die Liste

  • Gezählt werden Veranstaltungen, die öffentlich zugänglich sind.
  • Alle Veranstaltungen, die nicht in Kategorie 1 (KAT 1) bis Kategorie 4 (KAT 4) passen, gelten als Sonstiges.
  • Veranstaltungen, die nicht in der finanziellen Verantwortung des antragstellenden Zentrums/Trägers liegen, gelten immer als Fremdveranstaltung (also Kategorie 3).

Kategorien von Veranstaltungen

Als Hilfsmittel ist hier eine schematische Darstellung der Kategorisierung von Veranstaltungen zu finden (PDF-Download, Stand 25.08.).

Kategorie 1: Partizipative, selbstgestaltete Formate

Hierunter fallen alle Formate, bei denen Menschen gemeinsam künstlerisch-kreativ tätig sind, unabhängig von der Zielgruppe (z.B. auch Nachwuchsformate, Senior*innenprojekte usw.). Dazu zählen auch Workshops und Probentage für partizipative Projekte. Im Vordergrund steht der Mitgestaltungsgedanke. 

Bei Workshops oder mehrteiligen Reihen müssen alle öffentlichen Termine einzeln angegeben werden. Bitte macht in den Anmerkungen kenntlich, welche Veranstaltungen zusammengehören (z.B. „KuBi – Workshop mit Titel“ 1/8, 2/8, 3/8 usw.).

Kategorie 2: Eigenproduktionen & künstlerische Programme (eigene Kuratierung)

Hiermit sind spartenübergreifend alle Veranstaltungen gemeint, die durch das eigene Booking des Zentrums zustandegekommen sind, die aber nicht partizipativ ausgerichtet sind (im Sinne von Kategorie 1). Hierzu zählen auch Veranstaltungen, bei denen es einen hohen Grad an „echter“ Kooperation mit Initiativen im Zentrum oder aus der freien Szene gibt.  

Die finanzielle Verantwortung dieser Veranstaltungen liegt beim Zentrum.

Kategorie 3: Kulturelle Fremdveranstaltungen

Hierzu gehören alle Kulturveranstaltungen, die nicht von der antragstellenden Körperschaft (Mitgliedszentrum) veranstaltet werden, sondern von anderen Körperschaften wie z.B. anderen Vereinen, Agenturen usw. Das bedeutet, dass die finanzielle und inhaltliche Verantwortung für die Veranstaltung bei einem externen Akteur liegt.

Auch die Veranstaltungen dieser Kategorie stützen das inhaltliche Kulturprofil der Einrichtung. Nicht kulturelle Veranstaltungen gehören unter Sonstiges.

Kategorie 4: Austausch- und Begegnungsangebote mit künstlerischen Umsetzungsanteil

Unter diese Kategorie fallen offene Austausch- und Begegnungsangebote mit künstlerischen Umsetzungsanteil (bspw. Kreativcafé/Communitycafé, Kneipenabend mit Programm). Hier muss eine Erläuterung in der Liste vermerkt werden, die mindestens den Kulturprogrammanteil erläutert. Der Kulturprogrammanteil muss plausibel nachprüfbar sein.

Sonstige Veranstaltungen

Hierunter fallen alle anderen Formate, z.B.

  • nicht öffentliche Proben, Planungstreffen, Orgatreffen
  • Vermietungen für nicht kulturelle Veranstaltungen
  • Vermietungen für Tagungen oder Seminare
  • kommerzielle Vermietungen

Sonderfälle

Proben (z.B. Theater, Chor usw.) werden nur dann gezählt, wenn sie öffentlich sind und Publikum ausdrücklich erwünscht ist (z.B. Werkstattpräsentation oder Tryout) oder sie Teil einer partizipativen Veranstaltung im Sinne von Kategorie 1 sind.

Flohmärkte werden als Kulturveranstaltung gezählt, wenn dort ein kulturelles Programm stattfindet, z.B. Bands spielen. Die Veranstaltung zählt dann als Kategorie 2, weil es sich um ein eigenes, kuratiertes Programm handelt. Ein Flohmarkt ohne Kulturprogramm zählt als Sonstiges.

Ausstellungen: Hier werden nur die Ausstellungstage gezählt, an denen „etwas stattfindet“, z.B. Vernissage, Finissage, Künstler*innengespräch, Diskussionen, öffentliche Führungen. Reine Öffnungstage ohne ergänzenden Programmpunkt werden nicht mitgezählt.

Kooperationen

„Echte“ Kooperationen werden besonders gewichtet, da sie mit einem erhöhten Ressourcenaufwand einhergehen. Als „echte“ Kooperation gilt, wenn das Zentrum am Ergebnis der Veranstaltung unmittelbar beteiligt ist, koordinierende Tätigkeiten einbringt und Personal- und/oder Betriebskosten einsetzt.

Wichtig: Wird die Kategorie „Kooperation“ ausgewählt, muss die/der Kooperationspartner*in in den Erläuterungen genannt werden!

Festivals

Soziokulturelle Festivals bringen einen erhöhten Ressourcenaufwand mit sich. Gezählt werden die Tage je Spielort. Ein Spielort ist die in der Festival-Genehmigung ausgewiesene Fläche. Festivals werden je nach Umfang des künstlerischen Programms in drei Kategorien unterschieden:

Kategorie A: ganztägige Festivals mit 3 bis 5 Programmpunkten

Kategorie B: ganztägige Festivals mit 6 bis 10 Programmpunkten

Kategorie C: ganztägige Festivals mit mehr als 10 Programmpunkten

FAQ – Häufig gestellte Fragen

2024 war bei uns wenig los, weil $gutergrund. Können wir die Liste auch für das 2. Halbjahr 2024 und das 1. Halbjahr 2025 ausfüllen?

Nein, leider nicht. Das Kalenderjahr 2024 ist das Bezugsjahr.

Müssen wir eine Veranstaltung, die Teil eines Festivals ist, nochmal separat auflisten?

Nein. Veranstaltungen, die Programmpunkte eines Festivals sind, werden ja über die Kategorisierung des Festivals nach Programmumfang (Kategorie A, B, C) berücksichtigt. Bitte führt die Programmpunkte des Festivals nicht noch als einzelne Veranstaltungen auf, sonst würde sie fälschlicherweise doppelt gezählt werden.

Wir haben einen Raum dauerhaft vermietet an eine Gruppe/einen Verein/etc. Sollen wir Veranstaltungen, die von dieser Gruppe/diesem Verein realisiert werden in der Veranstaltungsliste aufführen?

Wenn die Mieter*in eine Veranstaltung in den gemieteten Räumlichkeiten macht (also in ihren „eigenen“ Räumen), zählt diese nicht mit.

Findet eine Veranstaltung der Mieter*in in Räumlichkeiten statt, die sonst auch vom Zentrum bespielt werden, kann sie als Fremdveranstaltung (Kat. 3) aufgelistet werden.

In welche Kategorie gehören Raumvergaben an Gruppen im Zentrum?

Raumvergaben an Gruppen werden nicht mitgezählt, da sie keine Veranstaltungen sind. Die Abfrage bezieht sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Veranstaltungen.

Wir machen auch politische Veranstaltungen, z.B. Vorträge. Werden diese mitgezählt?

Nein, reine „Politikveranstaltungen“ ohne künstlerisch-kulturellen Umsetzungsteil werden nicht mitgezählt bzw. als Sonstiges kategorisiert.

Wir haben Workshops, die an der Schnittstelle von Politik und Kultur liegen. Wie zählen wir diese?

Wird in einem Workshop mit einer kulturellen Umsetzung gearbeitet, z.B. mit theaterpädagogischen Methoden, und ist der Workshop prinzipiell öffentlich zugänglich, kann er als Kulturveranstaltung mitgezählt werden.

Bei uns gibt es angeleitete Community-Treffen, die teilweise nur dem Austausch dienen, teilweise mehr politische, teilweise mehr kulturell-künstlerische Anteile haben. Die Teilnehmer*innen entscheiden hierüber. Wie gehe ich damit um?

Diese Formate zählen als Sonstiges. Ausnahme: Es gibt bei einem Treffen einen öffentlichen künstlerisch-kulturellen Umsetzungsteil. Dieser muss nachvollziehbar sein, z.B. durch eine entsprechende Ankündigung auf der Website.

Bei uns gibt es Community-Treffen, bei denen der Spracherwerb im Vordergrund steht. Was ist damit?

Diese Formate zählen als Sonstiges. Ausnahme: Es gibt bei einem Treffen einen öffentlichen künstlerisch-kulturellen Umsetzungsteil. Dieser muss nachvollziehbar sein, z.B. durch eine entsprechende Ankündigung auf der Website.

Bei uns gibt es Karnevalsveranstaltungen – wie sollen wir diese kategorisieren?

Karneval wird förderrechtlich zum Brauchtum gezählt und nicht von der Kulturförderung abgedeckt. Aus diesem Grund kann eine Karnevalveranstaltung nicht als Kulturveranstaltung gezählt werden und fällt in die Kategorie „Sonstiges“.

Bei uns gibt es Spieletreffs/Quizabende/Bingospiele – wie sollen wir diese kategorisieren?

Puzzle-, Spiel- (Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, Computerspiele), Quiz- und Bingoabende fallen in die Kategorie „Sonstiges“.

Wir veranstalten Partys in Kooperation mit einem Kollektiv. Gilt das als partizipative Veranstaltung?

Reine Parties wie bspw. eine Ü60-Party oder eine LGBTQ+-Party zählen zu Sonstiges – unabhängig davon, ob ihr diese Veranstaltung durchführt und finanziell verantwortet oder das Kollektiv.

Wenn im Mittelpunkt einer öffentlichen Veranstaltung eine kulturelle Darbietung eines*einer Künstlers*Künstlerin (bspw. DJ oder Band) steht und diese Veranstaltung so angekündigt wurde (z.B. DJ Hell + Party) und dies nachprüfbar ist (z.B. im Programmflyer oder auf der (Archiv-)Webseite), so wäre diese Veranstaltung der Kategorie 2 zuzuordnen – sofern ihr diese Veranstaltung finanziell verantwortet habt. Wenn diese Veranstaltung von dem Kollektiv finanziell durchgeführt und abgerechnet wurde, wäre es eine Fremdveranstaltung, also Kategorie 3.

Die DJ im obigen Fall muss nachweisbar über ein eigenes künstlerisches Repertoire verfügen und dürfte bspw. nicht nur schon bestehende Musiktitel einfach abspielen (siehe Debatte „DJ als künstlerische Tätigkeit“).

Als partizipativ gilt das beschriebene Setting aber nicht, weil die Teilnehmenden (hier: Gäste) ja nicht unmittelbar selbst kreativ-künstlerisch tätig werden.


Sollten die Dropdownmenüs nicht angezeigt werden, so findet ihr hier die einzutragenden Möglichkeiten:

Spalte Kategorie
KAT 1
KAT 2
KAT 3
KAT 4
Sonstiges

Spalte Kooperation
ja

Spalte Festivals
KAT A
KAT B
KAT C