Ausschreibung 2025
Antragsfrist:
Anträge können bis zum 24.11.2024, 23:59 Uhr, per E-Mail an foerderung@soziokultur-nrw.de eingereicht werden.
Ausschreibung als PDF:
Die komplette Ausschreibung für die Förderrunde 2025 steht hier als PDF zum Download bereit.
Auf einen Blick
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind soziokulturelle Zentren, die Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die im Feld der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.
Wie sind die Antragsfristen?
Für 2025 wird das Programm einjährig ausgeschrieben. Die Antragsfrist ist im November.
Welche Fördersummen können beantragt werden?
Die beantragte Fördersumme darf nicht unter 2.000 Euro und nicht über 25.000 Euro pro Förderjahr liegen.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Es muss ein Eigenanteil der antragstellenden Einrichtung nachgewiesen werden. Einrichtungen in freier Trägerschaft: mind. 10 %; Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft: mind. 20 %.
Über das Programm
Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die im Feld der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.
Ziel des zweijährigen Programms ist es insbesondere, Angebote der Kulturellen Bildung über die soziokulturellen Zentren in strukturschwache Räume zu bringen. So sollen schöpferisch-kreative Potentiale der Teilnehmenden aktiviert und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Die Zielgruppen sollen in ihrem Engagement in der Kultur unterstützt und ihr Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen Sparten und Formaten gefördert werden. Auch sollen dauerhafte Kooperationen mit Schulen und anderen Lernorten entstehen, um auch deren Zielgruppen zu erreichen.
Mit dieser Ausschreibung werden alle Altersgruppen angesprochen. Die geförderten Projekte können eine spezifische Altersgruppe in den Blick nehmen oder auch generationenübergreifend angelegt sein. Kulturelle Bildung ist eine lebenslange Aufgabe und idealerweise machen Menschen während ihres Lebens immer wieder Bildungs-, Lern- und Entwicklungserfahrungen.
Beratung
Ansprechperson
Hendrik Stratmann
Mail schreiben
+49 251 59065613
Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.
Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich.
Downloads
Formulare & Informationen
- Antragsformular 2025 (Abgabe verpflichtend)
- Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan 2025 als Exceltabellenblatt (Abgabe verpflichtend)
- Ausschreibung Förderprogramm „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis 2025 als PDF
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
- Hinweise zur erfolgreichen Abrechnung von Fördermitteln
- Vordrucke und Formulare für die Abrechnung / den Verwendungsnachweis 2023/2024
Logos
für den Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Plakaten/Flyern)