Die nächste Ausschreibung für 2025 erfolgt im Oktober 2024.
Ausschreibung für Projektförderungen in den Jahren 2023/2024
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses vom Landtag NRW.
Infoveranstaltung und Beratungstermine
Infoveranstaltung zum Förderprogramm
Mittwoch, 14.12.2022 10:30 – 12:00 Uhr Anmeldung
Individuelle Beratungstermine mit Fragen zu konkreten Projektskizzen sind in Kürze über unseren Online-Kalender buchbar.
Soziokulturelle Zentren sind in besonderer Weise geeignete Orte für Kulturelle Bildung mit unterschiedlichen Zielgruppen. Die offene Struktur der Häuser, die Verankerung vor Ort im lokalen Gemeinwesen sowie die Freiräume in der Kulturarbeit sind gute Ausgangslagen für ästhetische Erfahrungen und kulturell-künstlerische Entwicklungen. Die niedrigschwelligen und nicht-kommerziellen Angebote der Zentren regen zur kreativen Eigentätigkeit an und vermitteln zwischen professionellen Kunstproduktionen und selbstorganisiertem künstlerisch-kulturellem Schaffen.
Gegenstand der Ausschreibung
Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die im Feld der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.
Ziel des zweijährigen Programms ist es insbesondere, Angebote der Kulturellen Bildung über die soziokulturellen Zentren in strukturschwache Räume zu bringen. So sollen schöpferisch-kreative Potentiale der Teilnehmenden aktiviert und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Die Zielgruppen sollen in ihrem Engagement in der Kultur unterstützt und ihr Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen Sparten und Formaten gefördert werden. Auch sollen dauerhafte Kooperationen mit Schulen und anderen Lernorten entstehen, um auch deren Zielgruppen zu erreichen.
Mit dieser Ausschreibung werden alle Altersgruppen angesprochen. Die geförderten Projekte können eine spezifische Altersgruppe in den Blick nehmen oder auch generationenübergreifend angelegt sein. Kulturelle Bildung ist eine lebenslange Aufgabe und idealerweise machen Menschen während ihres Lebens immer wieder Bildungs-, Lern- und Entwicklungserfahrungen.
Angesichts multipler gesellschaftlicher, globaler und individueller Krisen, die zu großen Unsicherheiten und Ängsten führen können, können die geförderten Projekte kulturelle und künstlerische Spielräume eröffnen, die zur Resilienzförderung beitragen – etwa durch die Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Autonomie oder durch Möglichkeit von gewissermaßen spielerischer Distanzierung von schwierigen Umständen.
Formales
Soziokulturelle Zentren, die Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. sind, können Förderanträge stellen.
Der Förderzeitraum beginnt ab Datum der Bewilligung und endet am 31.12.2024. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann frühestens zum 18.01.2023 beantragt werden.
Eine Eingangsbestätigung wird versandt. Anträge an andere E-Mail-Adressen bei Soziokultur NRW gelten als nicht gestellt.
Projektanträge müssen auf Formularen von Soziokultur NRW gestellt werden. Der Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung inklusive der mit dem Projekt konkret verfolgten Ziele und einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Mit der Annahme einer Projektförderung aus diesem Programm verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende unter Nutzung der bereitgestellten Formulare einen aussagefähigen Projektbericht und eine Abrechnung der Projektmittel vorzulegen, die den Kriterien der Landeshaushaltsordnung NRW für Zuwendungen genügt. Außerdem verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende, bei den geförderten Angeboten auf die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und durch Soziokultur NRW hinzuweisen sowie Maßnahmen zur Programmevaluation auf Anfrage mit Auskünften zu unterstützen.
Das verfügbare Förderbudget für die Ausschreibung beträgt insgesamt 1.000.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024.
Die beantragte Fördersumme darf nicht über 25.000 Euro pro Förderjahr liegen. Die Fördermittel werden mit Bindung an das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt.
Im Förderantrag muss ein Eigenanteil (in Barmitteln und/oder ggf. über Bürgerschaftliches Engagement) der Antragstellenden nachgewiesen werden (Einrichtungen in freier Trägerschaft: mindestens 10%; in kommunaler Trägerschaft: mindestens 20%).
Eine Entscheidung über die Förderanträge wird frühestens am 20.02.2023 mitgeteilt.
Informationen zum Verfahren
Zu Projektanträgen bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Ein allgemeiner Informationstermin mit Fragemöglichkeiten wird am Mittwoch, 14.12.2022, von 10:30–12:00 angeboten (>Anmeldung). Nach der Teilnahme an dem Informationstermin können bei weiterem Beratungsbedarf individuelle Beratungstermine gebucht werden. Diese sind unter www.soziokultur-nrw.de/beratungstermine online buchbar.
Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Jury arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar.
Rechtsgrundlagen
Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert gemäß den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Vergabe von Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und den Antragstellenden.
Förderkriterien
Grundsätze der Förderung, Leitlinien und inhaltliche Orientierung
Für das Förderprogramm „Kulturelle Bildung in der Soziokulturellen Praxis“ gelten folgende Förderkriterien ergänzend zu den allgemeinen Förderkriterien von Soziokultur NRW.
Zielgruppen/Teilnehmer*innen
Welche Ziele werde für das geplante Projekt formuliert insbesondere bezogen auf die Teilnehmer*innen? Wie wird die Zielgruppe angesprochen bzw. erreicht? Mit welchen Mitteln soll dies realisiert werden? Wie werden Teilnehmende aus unterschiedlichen sozialen Lagen und Bildungskontexten im Rahmen des geplanten Projektes miteinander in Kontakt gebracht?
Partizipation
Inwieweit richtet sich das Projekt an den Bedürfnissen der Teilnehmenden aus? Inwieweit wird die Zielgruppe mit in die Projektgestaltung einbezogen?
Beratung
Ansprechpartner
Hendrik Stratmann
Mail schreiben
+49 251 59065613
Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.
Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich – dazu bitte möglichst frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren (vorzugsweise nicht erst drei Tage vor einer Antragsfrist).
Downloads
Formulare & Informationen
- Antragsformular 2023/2024 (Abgabe verpflichtend)
- Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan 2023/2024 als Exceltabellenblatt (Abgabe verpflichtend)
- Ausschreibung Förderprogramm „Kulturelle Bildung in der soziokulturellen Praxis 2023-2024 als PDF
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
- Hinweise zur erfolgreichen Abrechnung von Fördermitteln
- Vordrucke und Formulare für die Abrechnung / den Verwendungsnachweis 2023/2024
Logos
für den Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Plakaten/Flyern)