Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. neben den Mitgliedszentren von Soziokultur NRW auch andere soziokulturelle Einrichtungen, freie Initiativen und Künstler*innen, engagierte Einzelpersonen, GbRs oder andere Rechtsformen.
Bitte wählen Sie im Folgenden aus, für wen Sie diesen Antrag stellen möchten. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden.
Zum Hinterlegen einer Initiative muss sowohl ein Name, als auch eine E-Mail-Adresse für die Initiative hinterlegt werden.
Auf dieses Konto werden die Fördermittel bei einer Bewilligung überwiesen.
Hinweis zum Zwischenspeichern
Auf der letzten Seite des Antragsformulars (Seite 4: Erklärungen) ist es möglich, den Antrag zwischenzuspeichern. Es ist jederzeit möglich, auf die letzte Seite des Antrags zu gehen und den aktuellen Stand zu sichern. Klicken Sie dazu unten auf der Seite auf den „Weiter“-Button. Beim Zwischenspeichern werden die eingegebenen Daten an Soziokultur NRW übertragen und Sie erhalten automatisch aus dem Antragssystem eine E-Mail mit einem Bearbeitungslink. Mit diesem Link können Sie die bisher eingegebenen Daten abrufen und den Antrag später weiter ausfüllen.
Damit ein Zwischenspeichern möglich ist, sind folgende Angaben zwingend notwendig:
Bitte hier den (vorläufigen) Projekttitel eintragen.
Bitte einen projektbezogenen Fokus setzen: maximal zwei (Haupt-)Sparten auswählen.
Der Durchführungszeitraum für das Projekt beginnt mit der Bewilligung und endet am 31.12. des Kalenderjahres für das die Förderung bewilligt wird. Das heißt, dass die von Soziokultur NRW bewilligten Fördermittel bis zum 31.12.2026 verausgabt werden müssen.
Zur Darstellung der geförderten Projekte auf einer Karte benötigen wir den Projektort. Bitte hier den Ort angeben, an dem das Projekt (hauptsächlich) stattfindet. Findet das Projekt an mehreren Orten statt, bitte hier den „zentralen Ort“ angeben.
Die Verschlagwortung der beantragten Projekte durch die Antragsteller*innen ist eine experimentelle Herangehensweise, um mehr über die soziokulturelle Projektlandschaft zu erfahren.
Viele der nachfolgenden Themenfelder spielen in soziokulturellen Projekten eine zentrale Rolle. Bitte wählen Sie bis zu drei Schlagworte aus, die Ihr Projekt am ehesten erfassen/beschreiben. Sollten Sie Schlagworte vermissen, ergänzen Sie bitte im Feld Sonstiges bis zu drei weitere, die ihr Projekt beschreiben.
max. 1.000 Zeichen
max. 500 Zeichen
Dieser Text dient als wichtige Grundlage für die Antragsbewertung. Ergänzende bzw. ausführliche Angaben können weiter unten angelegt werden.
max. 1.500 Zeichen
Bitte (stichpunktartig) angeben: Anzahl der Veranstaltungen, welche Formate, Zeitplan, etc.
Bitte einen projektbezogenen Fokus setzen: maximal zwei (Haupt-)Zielgruppen auswählen.
Welche weiteren wichtigen Aspekte am Projekt gibt es? Hier besteht die Möglichkeit eine ausführliche Projektbeschreibung anzulegen.
max. 5.000 Zeichen
Mögliche Orientierungsfragen: Welche allgemeinen Wirkungsabsichten werden im Vorhaben verfolgt (bspw. in den Feldern kulturelle, soziale, kreative, politische, demokratische Kompetenzen)? Welche Akteursgruppen werden zusammengebracht? Was sollen die angesprochenen Zielgruppen erfahren und lernen können? Welche Netzwerke werden gestärkt? Verspricht das Projekt ggf. neue Erkenntnisse zu liefern – und wenn ja, welche?
max. 2.000 Zeichen
Auf dieser Seite bitte die Zwischensummen aus der Kostenkalkulation übertragen.
Das Musterformular des Kosten- und Finanzierungsplans kann hier heruntergeladen werden. Das Hochladen des Kosten- und Finanzierungsplans am Ende der Seite ist verpflichtend.
Honoraruntergrenzen für Künstler*innen
Um die faire Bezahlung von Künstler*Innen sicherzustellen, gilt ab 2026 die durch eine vom Kulturministerium NRW eingesetzte, unabhängige Kommission entwickelte Honoraruntergrenzenmatrix. Die Anwendung der Honoraruntergrenzen ist ab dem 01.01.2026 Fördervoraussetzung im Sinne von § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch in Projekten, die durch Landesmittel gefördert werden. Die Richtlinie findet nur auf selbstständige, professionelle Künstler*innen Anwendung, welche in der Künstlersozialkasse versichert sind oder durch ihre künstlerische Tätigkeit einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte erzielen. Sollten solche Personen in dem von Ihnen beantragten Projekt eingebunden sein, bitte entsprechende Honorare im Kosten- und Finanzierungsplan einkalkulieren.
Personalkosten (sozialversicherungspflichtig)
Honorare und Gagen (inkl. KSK)
bürgerschaftliches Engagement
Zwischensumme Personalkosten
€
Sach- und Organisationskosten
Gemeinkosten
Zwischensumme aus Sach- & Organisationskosten und Gemeinkosten
Gesamtausgaben
öffentliche Förderungen
Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderungen)
beantragte Fördersumme Soziokultur NRW
Eigenanteil (wird automatisch berechnet)
Gesamteinnahmen
Bitte laden Sie ergänzend zu den summarischen Angaben auf dieser Seite noch den ausführlichen Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) anhand der KFP_Mustervorlage hoch.
Hinweis: Eine hier hochgeladene Datei wird aus technischen Gründen auf der nächsten Seite des Formulars erst angezeigt, wenn der Antrag zwischengespeichert wurde.
Hochgeladene Dateien werden aus technischen Gründen erst nach dem Zwischenspeichern angezeigt.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist für Anträge bis 50.000 Euro bei Antragstellung (digitales Eingangsdatum des Formantrags bei der Soziokultur NRW) zugelassen, sofern die Antragsstellenden ausdrücklich nachfolgende Erklärung abgeben:
Diese Abfrage dient lediglich der statistischen Auswertung, sie hat keine Auswirkungen auf die Bewertung des Antrags.
Zum Hinterlegen einer Initiative muss sowohl ein Name, als auch eine Email-Adresse für die Initiative hinterlegt werden.
Nach dem Einreichen oder Zwischenspeichern des Antrags sollten Sie auf eine neue Seite weitergeleitet werden und außerdem eine Bestätigungs-E-Mail erhalten.
Falls Sie nicht weitergeleitet werden, überprüfen Sie bitte Ihre Angaben. In diesem Fall verhindert ein technischer Fehler das Einreichen Ihres Antrags.