Wer stellt den Antrag?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, d.h. neben den Mitgliedszentren von Soziokultur NRW auch andere soziokulturelle Einrichtungen, freie Initiativen und Künstler*innen, engagierte Einzelpersonen, GbRs oder andere Rechtsformen.

Bitte wählen Sie im Folgenden aus, für wen Sie diesen Antrag stellen möchten. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden.

Zum Hinterlegen einer Initiative muss sowohl ein Name, als auch eine Email-Adresse für die Initiative hinterlegt werden.

Format: https://soziokultur-nrw.de

Kontoverbindung

Auf dieses Konto werden die Fördermittel bei einer Bewilligung überwiesen.

Erstantragstellung *

Hinweis zum Zwischenspeichern

Auf der letzten Seite des Antragsformulars (Seite 4: Erklärungen) ist es möglich, den Antrag zwischenzuspeichern. Es ist jederzeit möglich, auf die letzte Seite des Antrags zu gehen und den aktuellen Stand zu sichern. Klicken Sie dazu unten auf der Seite auf den „Weiter“-Button.
Beim Zwischenspeichern werden die eingegebenen Daten an Soziokultur NRW übertragen und Sie erhalten automatisch aus dem Antragssystem eine E-Mail mit einem Bearbeitungslink. Mit diesem Link können Sie die bisher eingegebenen Daten abrufen und den Antrag später weiter ausfüllen.

Damit ein Zwischenspeichern möglich ist, sind folgende Angaben zwingend notwendig:

  • Anrede, Vor- und Nachname der Ansprechperson
  • E-Mail-Adresse der Ansprechperson
  • (vorläufiger) Titel des Projekts