Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte. Nun wurde die 1. Ausschreibung zur Vergabe von Mitteln für die Allgemeine Projektförderung inklusive transkulturelle Projektarbeit für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Einreichfrist für Anträge war der 24.11.2024, 23:59 Uhr. Das Antragsportal ist nun geschlossen.
Das Programm richtet sich an die freie Kulturszene, an Künstler*innen und Kulturschaffende, an Zentren, Vereine und Initiativen, deren soziokulturelle Praxis die alltägliche Lebenswelt partizipativ und niedrigschwellig in die Kulturarbeit einbezieht. Zugleich soll eine Rückwirkung der in dieser Förderlinie entwickelten Kunst und Kultur in die Gesellschaft entstehen. Die geförderten Projekte leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur.
Die beantragte Fördersumme pro Projekt darf bei Antragsstellenden, die noch nie durch Soziokultur NRW gefördert wurden, nicht unter 2.000 Euro und nicht über 10.000 Euro liegen. Bei bereits durch Soziokultur NRW geförderten Antragsstellenden darf die Fördersumme nicht unter 2.000 Euro und nicht über 20.000 Euro liegen. Die Mittel sind haushaltsjahresgebunden und müssen demnach bis zum 31.12. des Förderjahres verausgabt werden.