Soziokulturelle Zentren können bis 80 Prozent der Mehrbedarfe beim Kulturfonds Energie des Bundes beantragen

Gute Nachrichten für die stark belastete Soziokultur: Im Februar soll das dringlich erwartete Förderprogramm zum Kulturfonds Energie des Bundes starten. Bis zu einer Milliarde Euro wurde zur Unterstützung des Kulturbereichs aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Der Bundesverband Soziokultur wiederholt seinen ausdrücklichen Dank an die Bundesregierung, an die Kulturstaatsministerin Claudia Roth und alle Bundestagsabgeordneten, die sich dafür eingesetzt haben.

Der Kulturfonds Energie wird als Bund-Länder-Kooperation umgesetzt und über die Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ausgereicht. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.

Anmeldung beim Kulturfonds Energie des Bundes jetzt möglich

Vor Programmstart haben die Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat zu einer Infosession Kulturfonds Energie des Bundes für interessierte Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eingeladen. Dort informierten Vertreter*innen der Länder und der Bundesregierung über den Kulturfonds Energie und beantworteten Fragen. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und ist auf Youtube abrufbar.

Soziokulturelle Zentren können bis zu 80 Prozent ihrer Mehrbedarfe beantragen. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.

Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 (Ende der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse). Anträge können ab sofort auf der Website des Kulturfonds Energie des Bundes gestellt werden.