Der Haushalts- und Finanzauschuss des Landes NRW hat uns eingeladen als Sachverständige an der schriftlichen Anhörung „A07 – Rettungschirm Corona“ teilzunehmen. Im Vorfeld der Anhörung wurden von den Fraktionen folgende Fragen eingereicht:

  • Sehen Sie die Notwendigkeit weiterer finanzieller Unterstützungen des von Ihnen vertetenen Bereichs auch nach dem Abflauen der Corona-Krise?
  • Welche Maßnahmen müssen aus Ihrer Sicht besondern unterstzützt werden, um einen Neustart für NRW nach der Pandemie zu erreichen?
  • Welche finanziellen Mittel sind für diese Maßnahmen notwendig?
  • War die finazielle Unterstzützung in der Corona-Krise aus dem NRW Rettungsschirm bisher ausreichend?
  • In welchen Bereichen hätten Sie eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in der Krise gewünscht?
  • Wie bewerten Sie es, dass zum Stichtag 01.05.2021 nach Angaben der Landesregierung 6,3 Milliarden Euro der zur Verfügung stehenden 25 Millarden Euro des Rettungsschirmes abgeflossen sind?

In der Stellungnahme von Soziokultur NRW heißt es:

„Dass das Land NRW insbesondere die Projektförderung (z.B. vermittelt durch Soziokultur NRW) fortgeführt hat, hat viel Sicherheit gegeben in einem bekannten Terrain und es hat Möglichkeits- und Begegnungsräume auch durch neue Kulturformate in Corona-Zeiten eröffnet für die Aufrechterhaltung der Kontakte zum Publikum, zu Projektbeteiligten, Künstler*innen sowie Kindern und Jugendlichen im Bereich der kulturellen Bildung, ebenso für die digitale Entwicklung.

Sehr wirksam war das Kurzarbeitergeld, das in der gesamten Corona-Krise eine wichtige Basis für die Weiterbeschäftigung zumindest der Festangestellten darstellte. Honorarbeschäftigte waren Leidtragende der Krise. Techniker*innen, Kulturvermittler*innen, Kassierer*innen wurden durch kein Programm unterstützt. Studierende waren auf Notfonds aus der Universität angewiesen, Selbständige auf die Grundsicherung – bis der kulturpolitische Druck für sie teilweise Berücksichtigung in der Soforthilfe erlangte.

Die Soforthilfe, die Überbrückungshilfe 1 + 2, die Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfe und die Überbrückungshilfe 3 waren gute Ankerprogramme. Allerdings verloren selbst die Steuerberater*innen zeitweise den Überblick und die Zuversicht auf die Programme und rieten anfangs sogar oftmals von der Beantragung ab. Hintergründe waren die unübersichtlichen Zugänge, der Verwaltungsaufwand bei der Antragsstellung und die fehlende Klarheit über die Abrechnungsmodi (Corona-spezifische Investitionen, Abschreibungen, Werbekosten sowie rückwirkende Ausfall- und Vorbereitungskosten). Gut – gleichzeitig aber nicht automatisch vereinfachend – war, dass die vielen Anregungen aus den branchenspezifischen Verbänden nach und nach aufgegriffen und die Zugänge und Berechnungsgrundlagen für die Hilfsprogramme verändert wurden. Aufgrund der unklaren Verwendungsnachweispflicht ließen einige Hilfeempfängerinnen ihre Corona-Kontobestände aus Sorge vor Rückzahlungspflichten unangetastet und es wurde eher vorsichtig und sparsam agiert, statt mutig in die Zukunft zu wirtschaften.

Die Situation hatte auch Auswirkungen auf die Beantragung von Mitteln aus dem Kulturstärkungsfonds. Die Mittel, die nach ersten Überschlagsrechnungen und Umfragen innerhalb der Soziokultur schon zu Beginn der Krise kalkuliert wurden und die in einen Antrag auf einen Rettungsschirm durch den Landesverband mündeten, wurden letztlich unterschritten und teilweise sogar zurückgezahlt. Hintergrund ist in aller Regel die erfolgreiche Beantragung aus Mitteln der Wirtschaftshilfen, die auch für Kulturbetriebe zur Verfügung standen.

Die Verantwortlichen aus den Zentren haben trotz allem die hohe Bedeutung und die positive psychologische Wirkung dieser Mittel mehrfach betont: Es gab Sicherheit, Kraft und Motivation, überhaupt weiter Programmarbeit zu machen und parallel alle Anstrengungen zu unternehmen, weitere Hilfsmittel zu akquirieren. Das Problem: Mittelgroße und kleinere Häuser arbeiten oft in prekären Arbeitsverhältnissen mit sehr wenig Personal und kleinem Gehalt für alle Aufgaben in einem solchen Kulturbetrieb. Sie finden deshalb oft nicht mal den Weg in die Projektförderung. Sie haben den Kulturbetrieb minimiert oder sich auch aufgrund der ehrenamtlichen Struktur für eine Zeit gänzlich zurückgezogen. Von diesen Häusern wurden weder Mittel aus dem Kulturstärkungsfonds, von den Soforthilfen noch von den Bundesmitteln aus NEUSTART KULTUR beantragt.“

Die Auswertung der eingereichten Stellungnahmen ist für eine Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses für September vorgesehen. Alle weiteren Stellungnahmen können dann unter Landtag NRW – Parlament & Wahlen – Ausschüsse & Gremien – Auschussübersicht – A07 – Anhörung eingesehen werde.