Der Ausschuss für Kultur in Medien des Landes Nordrhein-Westfalen hat beschlossen zu dem Beratungsgegenstand „Gesetz zum Erlass eines Kulturgesetzbuches sowie zur Änderung und Aufhebung weiterer Vorschriften (Kulturrechtsneuordnungsgesetz), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/13800“ eine Anhörung im Landtag durchzuführen. Hierzu wurde auch Soziokultur NRW als Sachverständige eingeladen. Die Anhörung findet am 26.08.2021 um 13:30 Uhr im Landtag NRW statt. Im Vorhinein wurden alle eingeladenen Verbände und sachkundigen Bürger*innen gebeten, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen.

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Paragraphen 18 „Soziokultur“. Enthalten ist ein Änderungvorschlag, der dem § 18 zu den zwei bereits bestehenden Abschnitten einen dritten Abschnitt hinzufügt:

Zur Weiterentwicklung und Professionalisierung von Soziokulturellen Zentren wird die Projektförderung ergänzt durch Personal-, Programm- und Betriebskostenzuschüsse.

Die Begründung lautet: Soziokulturelle Zentren haben mittlerweile eine nunmehr 30, 40-jährige Geschichte ihres Bestehens zu erzählen und sie haben sich mit ihren Angeboten in den Kommunen wahrlich etabliert. Sie sind Bestandteil der kommunalen Infrastruktur, ganz besonders in NRW. Die Corona-Krise macht deutlich, dass das wirtschaftliche Konzept der Soziokultur – es werden 30 bis 70 Prozent der Umsätze, die wieder in die gesellschaftsfördernde Kulturarbeit investiert werden, selbst erwirtschaftet – ins Wanken gerät. Die Erwirtschaftung der Eigenmittel ist seit Ausbruch der Pandemie nicht mehr möglich und vermutlich wird das auch in den nächsten Jahren so nicht mehr möglich sein. Ein Modell der Personal-, „Programm- und Betriebskostenförderung“ sollte für eine strukturelle Förderung durch das Land NRW langfristig in Betracht gezogen werden. Die Kommunen haben ihre Förderung für diese Einrichtungen stetig ausgebaut. Der Förderanteil liegt inzwischen bei über 50 % (bestehend aus institutioneller Förderung/unentgeltlicher Überlassung der Räume und durch Projektförderung).

Dieser Vorschlag knüpft an die Forderung des Städtetages NRW aus dem Jahr 2019 für eine strukturelle Förderung der Soziokultur an. Ein konkretes Konzept für ein Modellvorhaben ist dem Ergänzungsvorschlag angefügt. Es handelt sich um einen Personal-, Programm- und Betriebskostenzuschuss über fünf Jahre (2022 – 2026) für die Mitgliedszentren von Soziokultur NRW in Höhe von 6 Millionen Euro/Jahr.

Weitere Stellungnahmen zum Beratungsgegenstand sind hier zu finden.