Als kleine Hilfe im Dschungel der Hilfspakete hat das Bundefinanzministerium eine Seite mit den häufigsten Fragen und den jeweiligen Antworten dazu erstellt. Beantwortet werden Fragen wie „Sind auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen antragsberechtigt“, „Sind auch Kulturschaffende antragsberechtigt?“ und „Werden vergleichbare staatliche Leistungen für den Förderzeitraum angerechnet“?

Ebenfalls zu finden sind alle wichtigen Antragsfristen. Auf die Frage nach den Anrechnungen ähnlicher staatlicher Leistungen wird auf der Seite „Überbrückungshilfen für Unternehmen“ noch einmal detaillierter eingegangen.