Ziel des Programms NEUSTART KULTUR ist es, einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach zu ermöglichen, indem Kultureinrichtungen und -akteur*innen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden. Dadurch sollen neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen. NEUSTART KULTUR unterteilt sich dabei in vier Programmteile.

Mit der vom Bundesverband Soziokultur e.V. durchgeführten, im Programmteil „Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur“ verorteten Einzelmaßnahme „Kulturelle und soziokulturelle Programmarbeit“ sollen die antragsberechtigten Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können. Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z.B. Kurse, Workshops und offene Treffs. Diese sämtlichen kulturellen Angebote erfordern auf Grund der pandemiebedingten Regelungen und Auflagen gründlich ausgearbeitete Konzepte, die modellhaft entwickelt und erprobt werden müssen.

Mit den für diese Maßnahme einmalig zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro sollen Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten gefördert werden, die für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Programmarbeit unter Pandemiebedingungen anfallen.

Gefördert werden bis zu 50.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -initiative. 10% des Gesamtfinanzierungsplans müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln eingebracht werden.


Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen der Programmarbeit einschließlich Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Förderfähig sind Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten.
Hier findet ihr eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen.


Termine und Fristen

Ab sofort läuft die Antragsberatung für das Förderprogramm: Das Team ist erreichbar per Mail unter programm@neustartkultur.de und telefonisch unter 030 2359305-70 und berät zur Antragstellung und zu weiteren Fragen in Zusammenhang mit der Fördermaßnahme.

Anträge können ab dem 01.10.2020 eingereicht werden.

Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.10.2020. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen.


Fragen?

Hier findet ihr eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ).