Der Bundesverband Soziokultur realisiert im Rahmen des BKM-Programms NEUSTART KULTUR den Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ für Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren.
Anträge können ab dem 01.09.2020 gestellt werden.
Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen.
Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.10.2020.
Die Förderung erfolgt einmalig entweder im Jahr 2020 oder im Jahr 2021. Eine überjährige Förderung von 2020 nach 2021 ist möglich. Die Maßnahme kann ab Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss spätestens am 31.03.2021 beendet sein .
Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene, das heißt auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene, Personal- und Sachausgaben. Hier findet ihr eine Auflistung von beispielhaften Maßnahmen.
Die Antragstellung erfolgt online.