Dieses Förderprogramm schließt Projekte transkultureller Arbeit ein. Es gibt kein gesondertes Programm zum Thema „Flucht/Migration“ aus dem Integrationsplan!

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses vom Landtag NRW.

Das Land NRW gewährt im Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für soziokulturelle Projekte. Soziokulturelle Zentren, Kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzelpersonen der freien Kunst- und Kulturszene, die soziokulturelle Praxis anbieten und ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen.

Die Vergabe von Projektmitteln orientiert sich an nachfolgend aufgeführtenAntragsformalia, Inhalten, Grundsätzen und Förderrichtlinien. Die Antragsleitlinien sind zu berücksichtigen.

Die Vergabe von Mitteln des Landes NRW erfolgt in Form eines „Kooperationsprojektes“ zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und dem örtlichen Träger (Antragsteller) auf der Grundlage folgender Punkte:

1. Voraussetzung der Kooperation ist ein entscheidungsreifer Antrag. Eine individuelle Antragsberatung durch die Geschäftsstelle ist möglich und wird bei Erstantragsstellern angeraten.

2. Über die Kooperation entscheidet die Jury, die von Soziokultur NRW eingerichtet wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen der Jury den Antragstellern mit.

3. ACHTUNG: Die Antragsfrist für die Abgabe der Anträge 2020 ist Montag, 18.11.2019, 23:58 Uhr. Das gilt per Mail. Anträge bitte nur digital einreichen. NEU!! Die E-Mail-Adresse für die Anträge ist: LAG@soziokultur-nrw.de

Soziokultur NRW veranschlagt ca. vier Wochen für die Entscheidungsfindung, d.h. Zusammenstellung der Anträge, Versand der Anträge an die Jury, Vorbereitung der Jury, Jurysitzung und Mitteilung an die Antragstellerinnen und Antragsteller.

Im Jahr 2020 stehen für die Projektförderung Mittel in Höhe von etwa 800.000 Euro zur Verfügung. Im ersten Verfahren werden ca. 50 % der Mittel vergeben (plus/minus 10%). Jetzt stehen im Bereich der allgemeinen Projektförderung also etwa 400.000 Euro zur Verfügung. Diese Ausschreibung schließt Projekte transkultureller Arbeit ein. Es gibt kein gesondertes Programm zum Thema „Flucht/Migration“ aus dem Integrationsplan!

Hinweis: Eine gleichzeitige Beantragung von Fördermitteln für das gleiche Projekt bei Soziokultur NRW und beim NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. in Dortmund ist möglich. Eine gleichzeitige Förderung ist jedoch nicht möglich!

4. Die Antragstellung an Soziokultur NRW erfolgt mit einem Formblatt (Formblätter und Vorlagen auf soziokultur-nrw.de unter Downloads). Dieses Formblatt ist verpflichtend. Bestimmte Angaben, sofern nicht schon bekannt, sind jedoch erforderlich für die Entscheidungen des Beirats. Fehlen folgende Angaben, kann der Antrag nicht geprüft werden:

  • Antragsteller/in, Anschrift, Name der verantwortlichen Person, Rechtsform, Satzung, Gemeinnützigkeit
  • Arbeitsprogramm (Selbstdarstellung)
  • Informationen über bisherige Arbeiten und Projekte
  • Beschreibung und Begründung des Vorhabens (Projektbeschreibung)
  • Beginn und Abschluss des Vorhabens (Zeitplan)

Achtung: Die Projektmittel sind an das Haushaltsjahr gebunden, das heißt, die Projekte müssen bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein.

  • Kosten- und Finanzierungsplan (Formblätter und Vorlagen auf soziokultur-nrw.de unter Downloads).

Diese Vorlage ist ab Antragstellung für die Projektmittel 2020 verpflichtend. Eine Musterabrechnung ist auch auf soziokultur-nrw.de unter Downloads herunterladbar).