Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die Corona-Pandemie ein Konjukturprogram aufgelegt – Teil davon ist auch ein Kultur-Hilfsprogramm. Für diesen „NEUSTART KULTUR“ wird aus dem Kulturetat für die Jahre 2020/2021 insgesamt rund eine Milliarde Euro mehr für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt (Quelle).

NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstler*innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.

Ein mehrteiliges Programm

Das Programm NEUSTART KULTUR gliedert sich in vier Teile:

I. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft (250 Mio.)

II. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen (450 Mio.)

III. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote (150 Mio.)

IV. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte (100 Mio.)

Die einzelnen Programmteile werden – spartenabhängig – von verschiedenen Kooperationspartnern der BKM realisiert.

Zwischenbilanz der BKM veröffentlicht

Die BKM hat in einer digitalen Veröffentlichung eine Zwischenbilanz der zahlreichen Teilprogramme von NEUSTART KULTUR für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 gezogen (Stand 14.01.2021).

Übersicht der Förderprogramme und Schwerpunkte

Einige der Programme richten sich an Kultureinrichtungen, andere in Form von Stipendien an Einzelkünstler*innen und/oder Gruppen. Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen: Von pandemie-bedingten Investitionen (z.B. in Hygieneschutzeinrichtungen oder digitale Veranstaltungstechnik) über Projektförderungen für Formate, die auch in Corona-Zeiten realisiert werden können, bis hin zu Stipendien für Einzelkünstler*innen.

Eine tabellarische Übersicht aller im Rahmen von NEUSTART KULTUR realisierten Förderprogramme haben wir hier zusammengestellt. In der Tabelle sind auch Links zu den jeweiligen Infoseiten und Antragsformularen hinterlegt.

Diese Übersicht werden wir regelmäßig aktualisieren. Solltet ihr Informationen finden, die in der Tabelle noch fehlen, freuen wir uns über einen kurzen Hinweis per Mail.


Für Akteur*innen im Feld der Soziokultur sind folgende Programme in besonderer Weise relevant. (Wenn die Ausschreibungen der Programme schon veröffentlicht sind, erreicht ihr die entsprechenden Seiten per Klick auf den Programmtitel.)

Bundesverband Soziokultur:

a) Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft (hier für Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren)
Antragstellung ab 01.09.2020 bis maximal 31.10.2020

b) Programm für Projektförderungen (Details tba)
(Ausschreibung ist für den 15.09.2020 angekündigt)

Fonds Soziokultur:

Der Fonds Soziokultur wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR mehrere Ausschreibungen realisieren.

a) AUFTAKT: für Projekte, die rasche Unterstützung benötigen, um die Realisierung mit den eingeplanten Teams zu ermöglichen;
Antragstellung vom 15.08.-15.09.2020

b) T1: Netzwerke + Neue Schnittstellen (Details tba)
Antragstellung vom 01.-31.10.2020

c) T2: Young Experts + Ko-Produktion (Details tba)
Antragstellung vom 01.-30.11.2020

d) T3: Diversität + Inklusion (Details tba)
Antragstellung vom 04.-31.01.2021

e) T4: Digitalität + Soziokultur (Details tba)
Antragstellung vom 01.-31.03.2021

Kulturstiftung des Bundes:

a) dive in – Programm für digitale Interaktion: Entwicklung und Umsetzung von digitalen Projekten und Formaten, die Kulturinstitutionen neue Wege des Austauschs und der Interaktion mit ihrem Publikum ermöglichen.
Antragstellung bis 30.09.2020

Initiative Musik:

a) Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals): Gefördert werden hier Projekte, die einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Musiklandschaft leisten & die Zukunftsfähigkeit von musikalischen Kulturveranstaltungen in Deutschland sichern.
Antragsberatung ab 01.09., Antragstellung 07.09.-31.10.2020

b) Förderprogramm für kleinere und mittlere Musikbühnen: Gefördert werden hier Projekte, die einen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in der Musiklandschaft leisten & die Zukunftsfähigkeit von musikalischen Kulturveranstaltungen in Deutschland sichern.
Antragstellung: 27.08.-31.10.2020