Ausschreibung für die Investitionsförderungen im Jahr 2023

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Infoveranstaltung & Beratungstermine

Infoveranstaltung zum Förderprogramm
Montag, 28.03.2023, 10:00 – 11:00 Uhr Anmeldung

Individuelle Beratungstermine für Fragen zu konkreten Projektskizzen sind in Kürze über unseren Online-Kalender buchbar.

Gegenstand der Ausschreibung

Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Maßnahmen im Feld der Soziokultur. Dies geschieht vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Fördermittel aus dem Haushalt des Landes.

Bezuschusst werden Maßnahmen und Anschaffungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem laufenden Kulturbetrieb der Einrichtungen stehen.

Folgende Bereiche werden gefördert:

  1. Allgemeine Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung
  2. Anschaffungen Veranstaltungstechnik, Bühnentechnik, Seminar- und Kursbereich, Proberäume (Ton, Licht)
  3. Organisation Kulturbetrieb
  4. Anschaffungen Versammlungsraum/Veranstaltungsraum, Büro, Seminar- und Kursbereich, Proberäume

Die Förderung von Maßnahmen, die keinen investiven Charakter haben, ist nicht möglich. Die Förderung von Neu- und Erweiterungsbauten, größeren Umbauten und Sanierungen sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Formales

Soziokulturelle Zentren, die Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. sind, können Förderanträge stellen.

Der Förderzeitraum beginnt ab Datum der Bewilligung und endet am 31.12.2023. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann frühestens zum 15.03.2023 beantragt werden.

Anträge sind bis zum 30.04.2023, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) mit einer E-Mail an lag@soziokultur-nrw.de einzureichen. Eine Eingangsbestätigung wird nach der Einreichfrist versandt.
Anträge an andere E-Mail-Adressen bei Soziokultur NRW gelten als nicht gestellt.

Projektanträge müssen auf Formularen von Soziokultur NRW gestellt werden. Der Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Mit der Annahme einer Projektförderung aus diesem Programm verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende unter Nutzung der bereitgestellten Formulare einen aussagefähigen Projektbericht mit Darstellung der Zielerreichung und eine Abrechnung der Projektmittel vorzulegen, die den Kriterien der Landeshaushaltsordnung NRW für Zuwendungen genügt. Siehe dazu auch die Regelungen in der neuen Allgemeinen Kulturförderrichtlinie. Außerdem verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende, bei den geförderten Angeboten auf die Förderung durch das Land NRW und durch Soziokultur NRW hinzuweisen sowie Maßnahmen zur Programmevaluation auf Anfrage mit Auskünften zu unterstützen.

Der verfügbare Förderbudget für die Ausschreibung beträgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch das Land NRW 175.000 Euro.

Die beantragte Fördersumme darf nicht über 8.000 Euro liegen. Es können zwei Maßnahmen beantragt werden, die von der/dem Antragstellenden mit einer entsprechenden Priorisierung versehen werden (s. Antragsformular).

Im Förderantrag muss ein Eigenanteil (in Barmitteln und/oder ggf. über Bürgerschaftliches Engagement) der Antragstellenden nachgewiesen werden (Initiativen/Einrichtungen in freier Trägerschaft: mindestens 10%; in kommunaler Trägerschaft: mindestens 20%).

Eine Entscheidung über die Förderanträge wird frühestens am 01.06.2023 mitgeteilt.

Informationen zum Verfahren

Zu Projektanträgen bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Ein allgemeiner Informationstermin mit Fragemöglichkeiten wird am 28.03.2023 von 10:00-11:00 Uhr angeboten, die Anmeldung erfolgt über die Programmwebseite der Investitionsförderung auf www.soziokultur-nrw.de. Nach der Teilnahme an einem der Informationstermine können bei weiterem Beratungsbedarf individuelle Beratungstermine gebucht werden. Diese sind unter www.soziokultur-nrw.de/beratungstermine  online buchbar.

Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Jury arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert gemäß der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und unter Berücksichtigung der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung (Runderlass des MKW vom 28.04.2021). Die Vergabe von Mitteln des Landes NRW erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und den Antragsteller*innen.

Formularvorlagen

oder herunterladbar im Downloadbereich dieser Seite.

Förderkriterien

Generell sind in diesem Programm Projekte soziokultureller Praxis förderwürdig, wenn sie den Allgemeinen Grundsätzen entsprechen.

Hilfestellungen

Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.
Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich – dazu bitte frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren.

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