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Ausschreibung 2024


Antragsfrist:
Anträge können bis zum 15.05.2024, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Einreichung:
Anträge müssen per E-Mail an lag@soziokultur-nrw.de eingereicht werden.

Ausschreibung als PDF:
Die komplette Ausschreibung für die Förderrunde 2024 steht hier als PDF zum Download bereit.

Infoveranstaltung:
Am 23.04.2024 um 09:30 Uhr findet eine digitale Infoveranstaltung zur Ausschreibung und Antragstellung statt. Zur Anmeldung.

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Auf einen Blick


Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind soziokulturelle Zentren, die Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) sind.

Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen und Anschaffungen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem laufenden Kulturbetrieb der Zentren stehen.

Wie sind die Antragsfristen?
Die Ausschreibung erfolgt einjährig, in der Regel im ersten Quartal.

Welche Fördersummen können beantragt werden?
Die beantragte Fördersumme darf nicht unter 2.000 Euro und nicht über 8.000 Euro liegen.

Wie hoch ist der Eigenanteil?
Es muss ein Eigenanteil der antragstellenden Einrichtung nachgewiesen werden. Einrichtungen in freier Trägerschaft: mind. 10 %; Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft: mind. 20 %.

Über das Programm

Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Maßnahmen im Feld der Soziokultur.

Bezuschusst werden Maßnahmen und Anschaffungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem laufenden Kulturbetrieb der Einrichtungen stehen.

Folgende Bereiche werden gefördert:

  1. Allgemeine Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung
  2. Anschaffungen Veranstaltungstechnik und Bühnentechnik (z.B. Lichttechnik, Tontechnik, Videotechnik)
  3. Organisation des Kulturbetriebs
  4. Anschaffungen für Versammlungsraum/Veranstaltungsraum, Büros, Seminar- und Kursbereich, Proberäume

Die Förderung von Maßnahmen, die keinen investiven Charakter haben, ist nicht möglich. Die Förderung von Neu- und Erweiterungsbauten, größeren Umbauten und Sanierungen sowie Bauunterhaltungsmaßnahmen ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Beratung

Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.

Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich.

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