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2021
Förderprogramm zu investiven Maßnahmen in soziokulturellen Zentren in NRW: Die Immobilien, in denen die soziokulturellen Zentren ihr Kulturprogramm produzieren und veranstalten, sind in den überwiegenden Fällen in Besitz der Kommunen. Diese stellen die Gebäude kostenfrei oder gegen Miete zur Verfügung. Die Zentren sind für die Einrichtung und die technische Ausstattung verantwortlich, die aufgrund anhaltender digitaler Entwicklungen und Modernisierungsbedarfe auf einem guten Stand zu halten sind. Zur Steigerung der Attraktivität der Einrichtungen sowie der kulturellen Vielfalt, der Programmqualität und Besucher*innenfreundlichkeit in den Soziokulturellen Zentren stellt Soziokultur NRW ein jährliches Investitionsprogramm mit überschaubaren Fördersummen zur Verfügung.
Eingesetzt werden können diese Mittel für Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, zur Verbesserung der künstlerischen Qualität und der organisatorischen Abläufe im Kulturbetrieb sowie der Besucherfreundlichkeit und Barrierefreiheit.
Förderkriterien
Grundsätze der Förderung, Leitlinien und inhaltliche Orientierung
Generell sind in diesem Programm Projekte soziokultureller Praxis förderwürdig, wenn sie den Allgemeinen Grundsätzen entsprechen.
- Antragsberechtigt:
Mitgliedszentren der Soziokultur NRW - Fördersummen:
Im Förderjahr 2020 bis zu 5.000 € - Antragsfristen:
Eine Ausschreibung im Jahr mit Antragsfrist im November
Hilfestellungen
Ansprechpartner
Hendrik Stratmann
Mail schreiben
Carsten Nolte
Mail schreiben
Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Um die Antragstellung und den gesamten Projektablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, stellen wir hier in Kürze einige Hilfestellungen und Vorlagen als Download zusammen.
Downloads
Formulare & Informationen
Logos
für den Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Plakaten/Flyern)