Der Landesmusikrat NRW nimmt aktuell Anträge zur Förderung von kulturell und inklusiv vielfältigen Musikprojekten mit geflüchteten Musiker*innen und Musikinteressierten für die Jahre 2022 und 2023 entgegen.

Gefördert werden nachhaltige musikalische Aktionen mit der Ausrichtung auf kulturelle und inklusive Vielfalt – z.B. Workshops zum Spracherwerb, Bandworkshops, Musikgruppen, offenes Musizieren, Instrumentalunterricht, Konzerte und vorbereitende Probephasen, Festivals usw.

Projekte dürfen frühestens am 01.01.2022 beginnen und müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein

Anträge können bis zum 30. November 2021 eingereicht werden.