Die Landesregierung legt ein Sonderhilfsprogramm in Höhe von 500.000 Euro auf, um die Laienmusikvereine in Nordrhein-Westfalen während der Corona-Krise zu unterstützen. Die Mittel kommen den zahlreichen gemeinnützig organisierten Chören und Musikvereinen zu Gute, die aufgrund von Corona-bedingten Einschränkungen – etwa durch Ausfälle von Proben und Auftritten – in finanzielle Engpässe geraten sind.

Das Hilfsprogramm ist als spezifische, auf Chöre und Instrumentalgruppen zugeschnittene Ergänzung zum Sonderprogramm „Heimat 2020“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angelegt, das allen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Vereinen offensteht. Die Mittel des Hilfsprogramms für Laienmusik stehen den Vereinen rückwirkend für den Zeitraum vom 16. März bis zum 30. Juni 2020 zur Verfügung.

Das Land unterstützt die Laienmusik in Nordrhein-Westfalen mit verschiedenen Programmen und Angeboten. So fließt ein Teil der Wettertragserlöse des Landes als Bildungsmittel in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro an die Laienmusikverbände, die die Mittel an ihre Mitgliedsvereine weiterreichen. Mit der Landesmusikakademie NRW in Heek-Nienborg und dem Musikbildungszentrum Südwestfalen in Bad Fredeburg (Stadt Schmallenberg) fördert das Land zudem zwei aufeinander abgestimmte Einrichtungen, die besondere Aus- und Fortbildungen bzw. das gemeinsame Proben in den Mittelpunkt stellen. Zusätzlich werden weitere Maßnahmen, etwa das besondere Engagement der Musikvereine und Chöre für die Integration von Geflüchteten, vom Land unterstützt. Der Großteil dieser finanziellen Förderungen wird vom Landesmusikrat NRW verwaltet.