Mit einem umfangreichen Stipendienprogramm will das Land Nordrhein-Westfalen Künstler*innen dabei unterstützen, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Die Stipendien sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen oder auch neue Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Ziel ist der Erhalt einer lebendigen und vielfältigen nordrhein-westfälischen Kulturszene. Das Stipendienprogramm ist Teil des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“.

Ausgeschrieben werden bis zu 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in NRW liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biographie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem einschlägigen Künstlerverband sowie die Angabe von zwei Referenzen.

Förderfähig sind:

  • künstlerische Projekte aller Sparten, die mit Unterstützung des Stipendiums realisiert werden sollen,
  • die Entwicklung und Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstproduktion und -vermittlung z.B. Online-Formate, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc.,
  • Recherchearbeiten für künftige Projekte.

Eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts (max. 1.500 Zeichen) erfolgt im Online-Antrag, der voraussichtlich ab dem 10. August 2020 hier zur Verfügung stehen wird:

Ergänzende Hinweise:

Anträge können erst ab 10. August gestellt werden. Es bleibt also noch Zeit, um die notwendigen Angaben zusammenzutragen:

Das sind: 

  • Persönliche Angaben (Name, Vorname, Steuernummer/Steuer-ID, etc.)
  • Bankverbindung
  • ggf. KSK-Versicherungsnummer
  • ggf. Mitgliedschaft in einem Künstlerverband
  • Künstlerische Vita
  • Zwei Referenzen
  • Sparte
  • Beschreibung des Vorhabens; Projektskizze (max. 1.500 Zeichen)

Nachweise und andere Unterlagen müssen auf Anforderung vorgelegt werden. Dem Antrag selbst können keine Anlagen beigefügt werden.

Die Liste der genannten Fachverbände, die auf der Ministeriumsseite angegeben wird, ist nicht vollständig. Auch andere Fachverbände für professionell arbeitende Künstler*innen werden anerkannt. Eine Prüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung.

Für offene Fragen gibt es eine Telefonhotline (0211-4684 4999), sowie die Möglichkeit, eine Mail an corona@mkw.nrw.de zu schreiben. Außerdem findet ihr hier eine umfangreiche Liste von häufig gestellten Fragen: FAQ.