Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium stellt ein neues Hilfsprogramm für Soloselbständige und kleine Unternehmen bereit, aus dem auch Lebenshaltungskosten bis zu 1.000 Euro bestritten werden dürfen.

Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen.

Jetzt hat die Landesregierung Informationen zum weiteren Verfahren mit der NRW-Soforthilfe veröffentlicht.

Soforthilfe-Empfänger*innen müssen nun in einem digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger*innen von Montag, 29. Juni an per Mail angeschrieben.

Darüber hinaus soll es für die kleinen und mittleren Betriebe auch eine Überbrückungshilfe geben. Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter dem Vorjahr lagen. Der Zeitraum für die Antragsstellung wird noch bekannt gegeben.

Da der Bund wie schon bei der Soforthilfe keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften.

Quelle: MWIDE NRW