Die Kulturstaatsministerin fördert modellhafte Projekte, mit denen Kultureinrichtungen die Diversität bei Personal, Programm und Publikum sowie die kulturelle Vermittlung und Bildung weiter stärken. Ziel ist es, künftig mehr Menschen zu erreichen, die bisher kaum oder gar keine kulturellen Angebote nutzen.

Kultureinrichtungen und Gedenkstätten sollen somit mehr denn je auch Bildungs- und Vermittlungseinrichtungen sein. Gefragt sind daher neue Ideen, um vor allem Menschen anzusprechen, die bislang nicht zum traditionellen Publikum der Kultureinrichtungen gehören. Das betrifft Kinder und Jugendliche ebenso wie Erwachsene und Senioren – und zwar ganz unabhängig davon, ob sie auf eine Zuwanderergeschichte zurückblicken oder nicht.

Für solche Modellprojekte der kulturellen Bildung stellt die Kulturstaatsministerin 2019 rund 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Antrag sollte bis zum 31. August gestellt werden.

Fördermittel werden grundsätzlich in Höhe von 50.000 Euro bis 300.000 Euro pro Projekt zur Verfügung gestellt. Eine überjährige Förderung ist nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen.