Die Kunststiftung NRW hat einen Sonderfonds zur Förderung künstlerischer Ideen in Zeiten von Corona aufgelegt, auf den wir hier gerne hinweisen:
Die Corona-Pandemie hat die Menschheit seit Jahresbeginn 2020 in eine globale und gefährliche Krise gestürzt. Sie hat die Welt ausgebremst, ihr den Atem geraubt. Sie hat Menschen weltweit einschneidende Begrenzungen auferlegt – körperliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche, deren Folgen bis auf Weiteres nicht absehbar sind.
Dennoch stellt sich die Frage: Wie wird die Post-Corona-Zeit aussehen? Was geschieht, wenn die Welt wieder Atem schöpft? Wie wird die „neue Normalität“ nach dieser historischen Zäsur sein? Wird es eine Zeitenwende geben? Kann aus diesem Schock ein radikales Umdenken, basierend auf Vernunft und Solidarität, entstehen? Versteht der Mensch die Krise als unabdingbaren Auftrag, ökologische Kriterien in sein Denken und Handeln einzubeziehen? Und wenn ja, welche neuen Realitäten sind vorstellbar? Diese Fragen treiben Menschen jetzt weltweit in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Kultur um – wie denken Künstlerinnen und Künstler darüber?
Zu diesem Themenkomplex fördert die Kunststiftung NRW 150 herausragende künstlerische Ideen oder Entwürfe für Vorhaben, die in einer Präsentation oder Dokumentation münden können, mit je 4.000 Euro. Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die sich weder in einem Ausbildungsverhältnis befinden, noch an einer Hochschule immatrikuliert sind. Unterstützt werden Ideen oder Entwürfe zu Formaten, die satzungsgemäß den Förderbereichen der Kunststiftung – Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst – zuzuordnen sind. Damit sollen die kulturelle Vielfalt in NRW und die Weiterentwicklung von Ideen für eine Zeitenwende befördert werden.
Künstlerinnen und Künstler können das Kurzkonzept zu ihrer Idee bis zum 05.06.2020 bei der Kunststiftung NRW ausschließlich online einreichen. Die Kunststiftung NRW entscheidet gemeinsam mit einer Fachjury über die zeitnahe Vergabe von jeweils 4.000 Euro. Die künstlerische Idee muss nicht explizit produktionsgebunden sein. Sollte daraus jedoch ein realisierbares Projekt erarbeitet werden können, kann dieses zu einer der regulären Fristen erneut bei der Kunststiftung NRW zur Prüfung für eine Förderung eingereicht werden.