Der Fonds Soziokultur e.V. stellt sich der Corona-Krise mit einem Adhoc-
Programm. „Inter-Aktion“ will insbesondere Orte der Kultur- und
Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ansprechen, die
Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln
und testen möchten. Gerade diese Einrichtungen stecken wegen
der Corona-Krise in großen Schwierigkeiten.

Wie können Programme, Workshops, Kunst-Aktionen und Fortbildungen
der Einrichtungen aussehen, die die gegenwärtige Arbeit „auf Abstand“
qualifizieren? Wie können wir unsere Mitarbeiter*innen fortbilden oder Teilnehmende einbinden, um auf digitalen Plattformen oder auf ungewöhnlichen analogen Wegen soziokulturelle Akteurinnen zu sein?
Welche Möglichkeiten der Interaktion und der soziokulturellen Beteiligung
gibt es ohne persönlichen Austausch? Welche Wege des Storytellings
und des Sammelns von Geschichten gibt es noch?

Das Ad-hoc-Programm des Fonds will die Einrichtung grundsätzlich in
ihrer konzeptionellen Entwicklung unterstützen: So entstehen neue
Formate nicht nur im Netz, sondern auch ganz analog zum Beispiel
durch den Projekt-Briefkasten in der Nachbarschaft. Selbstverständlich
müssen die Regeln des kontaktfreien Umgangs eingehalten werden,
solange sie offiziell bestehen.
„Inter-Aktion“ spricht Einrichtungen an, die solche Fragen projektmäßig
untersuchen, konzeptionell entwickeln und beispielhaft testen möchten.
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt dafür in einem beschleunigten Antragsverfahren 250.000 € zur Verfügung.

Er setzt damit den Aufruf der Bundesbeauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, um, in der Krise die bestehenden Förderprogramme auf Sonderfördermöglichkeiten zu überprüfen.

Inter-Aktion im Überblick:

Wer wird gefördert:
– gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft

Was wird gefördert:
– alle notwendigen Projektausgaben (insbesondere Honorar- und Projektpersonalkosten, Sachkosten, Mietkosten Technik, technischer Projektbedarf bis 800,- € (netto), Materialbedarf, Druckkosten etc.)
– Investitionen sind nicht förderfähig

Wie wird gefördert:
– per Antragsvordruck (beschreibbare PDF)
– maximale Fördersumme: 5.000,00 €
– 100%-Förderung möglich

Wann wird gefördert?
– Antragseinreichungen ab sofort
– Antragsschluss 02.05.2020
– Projektbeginn frühestens ab 11.05.2020

Weitere Informationen und den Antragsvordruck findet ihr hier: