1. Ausschreibungsrunde 2023
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses vom Landtag NRW.
Infoveranstaltungen und Beratungstermine
Allgemeine Infoveranstaltungen
Montag 24.10. 17:00 – 18:00 Uhr Anmeldung
Donnerstag 27.10. 10:30 – 11:30 Uhr Anmeldung
Individuelle Beratungstermine mit Fragen zu konkreten Projektskizzen sind via unserem Angebot im Online-Kalender buchbar.
Gegenstand der Ausschreibung
Mit Mitteln des Landes werden qualitätvolle Projekte vor allem aus der freien Szene für die Soziokultur in Nordrhein-Westfalen sowie die transkulturelle Projektarbeit gefördert. Die Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über Soziokultur NRW.
Förderbar sind soziokulturell orientierte Projekte über alle Kunstsparten hinweg. Soziokulturelle Projekte sind partizipativ, demokratisch, zielgruppenoffen nach dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“, sie setzen auf bürgerschaftliches Engagement und befördern es. Besonders erwünscht sind Projekte, die sich der Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten, Nationalitäten und Lebenssituationen widmen, die soziale und politische Arbeit im lokalen Alltag fördern. Ein Schwerpunkt dabei bildet die transkulturelle Projektarbeit. Förderfähig sind auch Projekte, die Kooperationen und Vernetzungen in der Kommune, Region bzw. im Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel haben. Ein weiteres Anliegen des Programms ist, Projekte auch in Regionen Nordrhein-Westfalens zu ermöglichen, in denen die soziokulturelle Infrastruktur bisher nur schwach ausgebildet ist.
In den Förderanträgen sollen erwartete Wirkungen der Projekte beschrieben werden. Einige Stichworte hierzu: Welche Zielgruppen sollen erreicht werden und was sollen sie erfahren oder lernen können? Welche allgemeinen Wirkungsabsichten werden verfolgt (u.a. in den Feldern kulturelle, soziale, kreative, politische, demokratische Kompetenzen)? Welche Akteursgruppen werden zusammengebracht, welche Netzwerke gestärkt? Welche neuen Erkenntnisse verspricht das Projekt, was verspricht übertragbar oder verallgemeinerbar zu sein?
Formales
Der Kreis der Antragsberechtigten ist offen: Soziokulturelle Zentren, kulturelle Initiativen, Vereine, Firmen oder Einzelpersonen der freien Kunst- und Kulturszene können Projektanträge einreichen. Das Projekt muss seinen Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben. Die Projektträger müssen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Der Förderzeitraum beginnt ab Datum der Bewilligung und endet am 31.12.2023. Ein vorzeitiger Projektbeginn kann beantragt werden.
Anträge sind bis zum 27.11.2022, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist) mit einer E-Mail an lag@soziokultur-nrw.de einzureichen. Eine Eingangsbestätigung wird versandt. Anträge an andere E-Mail-Adressen bei Soziokultur NRW gelten als nicht gestellt.
Projektanträge müssen auf Formularen von Soziokultur NRW gestellt werden. Der Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Mit der Annahme einer Projektförderung aus diesem Programm verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende unter Nutzung der bereitgestellten Formulare einen aussagefähigen Projektbericht und eine Abrechnung der Projektmittel vorzulegen, die den Kriterien der Landeshaushaltsordnung NRW für Zuwendungen genügt. Siehe dazu auch die Regelungen in der neuen Allgemeinen Kulturförderrichtlinie. Außerdem verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende, seine geförderten Angebote auf die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und durch Soziokultur NRW hinzuweisen sowie Maßnahmen zur Programmevaluation auf Anfrage mit Auskünften zu unterstützen.
Die verfügbare Fördersumme für die 1. Ausschreibungsrunde beträgt 485.000 Euro. Im Förderantrag muss ein Eigenanteil (in Barmittel und/oder ggf. über Bürgerschaftliches Engagement) der Antragstellenden nachgewiesen werden (Initiativen/Einrichtungen in freier Trägerschaft: mindestens 10%; in kommunaler Trägerschaft: mindestens 20%). Die beantragte Fördersumme darf nicht über 15.000 Euro liegen.
Eine gleichzeitige Beantragung von Fördermitteln für das gleiche Projekt bei Soziokultur NRW und beim NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. in Dortmund ist möglich. Eine Doppelförderung ist jedoch nicht möglich.
Eine Entscheidung über die Förderanträge wird frühestens am 23.01.2023 mitgeteilt.
Informationen zum Verfahren
Zu Projektanträgen bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Zwei allgemeine Informationstermine mit Fragemöglichkeiten werden am Mo 24.10.2022 von 17:00 -18:00 Uhr und Do 27.10. von 10:30 – 11:30 Uhr angeboten, die Anmeldung erfolgt über die Programmwebseite der Allgemeinen Projektförderung auf www.soziokultur-nrw.de. Nach der Teilnahme an einem der Informationstermine können bei weiterem Beratungsbedarf individuelle Beratungstermine gebucht werden. Diese sind unter www.soziokultur-nrw.de/beratungstermine online buchbar.
Förderentscheidungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Förderkriterien sind auf der Förderprogrammseite von soziokultur-nrw.de einsehbar. Die Jury arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar.
Ansprechpartner bei Soziokultur NRW für alle Fragen im Zusammenhang des ausgeschriebenen Förderprogramms ist Carsten Nolte. Alle Anfragen sind per E-Mail an (carsten.nolte@soziokultur-nrw.de) zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert gemäß den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Vergabe von Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und den Antragstellenden.
Formularvorlagen
Bitte wählen Sie das für Sie kompatible Format für das Antragsformular.
- Antragsformular (als Word Dokument / aktuelles Format docx)
- Antragsformular (als Word Dokument / älteres Format Word 1997-2003 doc)
- Kosten- und Finanzierungsplan
oder herunterladbar über die Programmseite der Allgemeinen Projektförderung auf soziokultur-nrw.de
Weitere Informationen
Allgemeine Grundsätze der Förderung durch Soziokultur NRW, Leitlinien zur Auswahl von Förderprojekten sowie Fördertipps und weitere relevante Hinweise können auf der Programmseite der Allgemeinen Projektförderung auf soziokultur-nrw.de heruntergeladen bzw. eingesehen werden.