Ausschreibung für die Förderphase 2022 – 2025

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Infoveranstaltung und Beratungstermine

Allgemeine Infoveranstaltung:
Montag 25. April 11 Uhr via Videokonferenz
Anmeldung hier

Individuelle Beratungstermine mit Fragen zu konkreten Projektskizzen sind via unserem Angebot im Online-Kalender buchbar.

Gegenstand der Ausschreibung

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Soziokulturelle Zentren erneut mit 1,8 Mio Euro im Rahmen einer dreijährigen Konzeptförderung in den Jahren 2022 bis 2025. Durch das Programm werden Mitglieder von Soziokultur NRW bei Entwicklungsprozessen unterstützt, die ihrer Profilbildung und Professionalisierung dienen.

Die großen gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Transformationsprozesse haben auch Auswirkungen auf Kultureinrichtungen. Mehr Stabilisierung und Verankerung oder Veränderung und Neuerfindung gelingen umso nachhaltiger, je strategischer dieser Prozess aufgesetzt wird. In der alltäglichen Arbeit der Zentren fehlt es an Ressourcen, die mit diesem Programm zur Verfügung gestellt werden.

Ziel des dreijährigen Programms ist es daher, bessere Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des künstlerischen Profils und zur Professionalisierung der bestehenden Strukturen zu schaffen.

Die Konzeptförderung dient der nachhaltigen Stärkung sowohl von etablierten Einrichtungen als auch Zentren im Auf- bzw. Ausbau in ihrer gesellschaftlichen Rolle als „Dritte Orte“ in Stadt und Land. Dabei sind die kulturell-künstlerische Positionierung, die Begleitung des Generationenwechsels, die Entwicklung diversitätsorientierter Handlungskonzepte, Auf- und Ausbau von Kommunikationsstrategien bis hin zur Besucher*innenforschung und die Gewinnung von Kooperationspartner*innen wichtige Beschäftigungsfelder. Auch Projekte zur Bildung von Netzwerken innerhalb der Soziokultur in NRW, die zu mehr Wahrnehmung und Sichtbarkeit führen, sind förderfähig.

Im Mittelpunkt des Programms stehen Entwicklungsprozesse auf Organisations-, Programm-, Personal-, Kommunikationsebene.

Grundlage soziokultureller Arbeit sind Aktivitäten über alle Kunstsparten hinweg. Soziokulturelle Projekte sind partizipativ, demokratisch, gemeinwohlorientiert, zielgruppenoffen nach dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“, sie setzen auf bürgerschaftliches Engagement und befördern es.

Förderbedingungen und Formales

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Soziokulturelle Zentren, die Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. sind.

Förderhöhe und Fördersatz

Das verfügbare Förderbudget für die Ausschreibung beträgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch das Land NRW in 2022 300.000 Euro, in 2023 und 2024 je 600.000 Euro und 300.000 Euro in 2025, also insgesamt 1,8 Mio Euro. 

Die möglichen Förderhöhen pro Jahr liegen zwischen 20.000 bis zu 50.000 Euro. Frühestmöglicher Beginn der Maßnahme ist der 01. Juli 2022, weshalb im Jahr 2022 und in 2025 max. die Hälfte der Fördersumme, also bis zu 25.000 Euro einkalkuliert werden können. Die Fördermittel werden mit Bindung an das jeweilige Haushaltsjahr bewilligt.

Bei freien Trägern ist ein Eigenanteil von mind. 10% zu erbringen, der vollständig durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann. Bei kommunalen Trägern beträgt der Eigenanteil in der Regel mindestens 20%, der ebenfalls durch bürgerschaftliches Engagement ersetzt werden kann (siehe auch Punkt Rechtsgrundlagen).

Auswahl/Förderempfehlungen

Die Förderempfehlungen werden von einer unabhängigen Jury getroffen. Jury-Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Die Beurteilung der Projektanträge erfolgt auf dieser Grundlage:

  • Vollständige Antragsunterlagen, bestehend aus der Projektskizze, dem Kosten- und Finanzierungsplan, ggfs. ergänzt durch ein ausführliches Konzept
  • Als Maßstab für die Beurteilung der Projektanträge werden folgende Kriterien angelegt:
  1. Konzeptionelle Qualität: Die Informationen über das Vorhaben und die beschriebene Ausgangssituation sowie Zielsetzung für den Entwicklungsprozess der Einrichtung sind plausibel.

  1. Bedarfslage: Die besondere Bedarfslage bzw. die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Einrichtung ist schlüssig begründet.

  1. Realisierbarkeit: Die Umsetzungsfähigkeit des Projektes in künstlerischer wie organisatorischer Hinsicht erscheint realistisch.

  1. Innovationsqualität: Nicht unbedingt neue, additiv wirkende „Produkte“ werden geschaffen, sondern Handlungs- und Möglichkeitsräume erweitert und Impulse gesetzt.

  1. Kompetenznachweis: Die Einrichtung oder ihre Partner*innen aus Kunst und Gesellschaft zeichnen sich durch besondere Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz aus.

  1. Wirkungsqualität und Nachhaltigkeit: Längerfristige Auswirkungen durch das Projekt auf der Organisations-, Programm-, Personal- oder/und Kommunikationsebene können sichtbar gemacht werden.

Allgemeine Grundsätze der Förderung durch Soziokultur NRW, Leitlinien zur Auswahl von Förderprojekten sowie Fördertipps und weitere relevante Hinweise können auf der Programmseite der Kooperationsförderung auf soziokultur-nrw.de heruntergeladen bzw. eingesehen werden.

Die Jurysitzung findet voraussichtlich im Juni 2022 statt. Die Ergebnisse werden den Bewerber*innen im Anschluss an die Jurysitzung per Mail mitgeteilt.

Bewerbungsfrist

Sonntag, 15.05.2022

Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: ca. 20.07.2022 bis 30.06.2025

Einreichung per E-Mail an lag@soziokultur-nrw.de 

Eine Eingangsbestätigung wird versandt. Anträge an andere E-Mail-Adressen bei Soziokultur NRW gelten als nicht gestellt.

Antragstellung

Die Vergabe von Projektmitteln für die Konzeptförderung erfolgt in einem zweischrittigen Verfahren. Zunächst wird eine digitale Projektskizze als Antrag an die Geschäftsstelle von Soziokultur NRW eingereicht, diese wird in einer Jury beraten. Ausgewählte Zentren können daraufhin einen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Die Vergabe von Mitteln des Landes NRW erfolgt in Form eines Bewilligungsbescheids auf der Grundlage eines entscheidungsreifen Antrags.

Antragsskizzen müssen auf Formularen von Soziokultur NRW gestellt werden und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Eine inhaltliche Projektbeschreibung inklusive der mit dem Projekt konkret verfolgten Herausforderungen und Ziele kann ergänzend eingereicht werden.

Beratung

Zu Projektanträgen bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Ein allgemeiner Informationstermin via Videokonferenz mit Fragemöglichkeiten wird ebenfalls angeboten, Bekanntgabe von Datum sowie die Anmeldung erfolgt über die Programmwebseite der Konzeptförderung auf www.soziokultur-nrw.de. Nach der Teilnahme an einem der Informationstermine können bei weiterem Beratungsbedarf individuelle Beratungstermine gebucht werden. Diese sind unter www.soziokultur-nrw.de/beratungstermine online buchbar.

Soziokultur NRW bietet den bewilligten Träger*innen im Rahmen der Konzeptförderung Workshops für den kollegialen Austausch und zur gemeinsamen Weiterentwicklung an. 

Rechtsgrundlagen

Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert. Die Zuwendung erfolgt auf der Grundlage der VV/VVG zu § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der „Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung“ vom 28. April 2021 (MBI. NRW S. 300).

Entsprechend der „Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft“ vom 4. Dezember 2019 (MBl. NRW S. 783) in der jeweils geltenden Fassung kann bürgerschaftliches Engagement als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden und auf der Einnahmeseite des Finanzierungsplans als Eigenanteil anerkannt werden (siehe ebenso Ziffer 5.1 Absatz 2 der Allgemeinen Richtlinie).

Formularvorlagen

ebenfalls herunterladbar über die Programmseite der Konzeptförderung

Ansprechpersonen

Ansprechpersonen bei Soziokultur NRW für alle Fragen im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Förderprogramm sind: