06.12.2022: Das Programm ist abgeschlossen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Eine Zertifizierung oder Selbstprüfung ist aber mit Förderung der BKM weiterhin über die DTHG möglich: https://lueftung.dthg.de/

beenhere

Das hier ausgeschriebene Sonderprogramm richtet sich an die
Mitgliedszentren von Soziokultur NRW.

Andere Gruppen/Einrichtungen aus den freien darstellenden Künsten können sich an das Landesbüro Freie Darstellende Künste wenden. Das LFDK vergibt ebenfalls Mittel für die Zertifzierung von Lüftungsanlagen.

beenhere

Infoveranstaltung & Beratungstermine

Die zweite Infoveranstaltung zum Förderprogramm wird im August 2022 stattfinden. Der genaue Termin wird noch bekanntgegeben.

Individuelle Beratungstermine zum Förderprogramm
sind in Kürze über unseren Online-Kalender buchbar.

Gegenstand der Ausschreibung

Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Sonderprogramms die Zertifizierung von raumlufttechnischen Anlagen.

Die Covid 19-Pandemie hatte und hat starke Auswirkungen auf die Nutzbarkeit von Veranstaltungsräumen in den soziokulturellen Zentren. Es wurde deutlich, wie bedeutsam Hygieneschutzmaßnahmen im Alltag und bei Zusammenkünften von Menschen sind. Da die Übertragung von Covid 19-Erregern überwiegend über Aerosole stattfindet, spielt die Belüftungssituation von Veranstaltungsräumen eine zentrale Rolle zur Ermöglichung des Kulturbetriebs in pandemischen Zeiten.

Auch wenn zum Zeitpunkt der Ausschreibung viele Veranstaltungsformate wieder zulässig sind und alle Zentren mit umfassenden und gut erprobten Hygienekonzepten arbeiten, ist zu beobachten, dass das Publikum teils noch sehr verhalten reagiert.

Das Sicherheitsempfinden der Besucher*innen ist ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Hierzu sind vertrauensbildende Maßnahmen notwendig. Neben der Kommunikation der Sicherheitsmaßnahmen gehört dazu auch eine Sichtbarmachung der Belüftungssituation in den Häusern.

Hier setzt das Sonderprogramm an: Die Zertifizierung der vorhandenen raumluft-technischen Anlagen (im Folgenden RLT-Anlagen) bietet sich als Argument in der vertrauensbildenden Kommunikation an. Außerdem können die Erkenntnisse aus dem Zertifizierungsprozess dazu dienen, Verbesserungen einzuleiten. Es werden Optimierungspotentiale aufgedeckt und grundlegende Empfehlungen für mögliche Ertüchtigungsmaßnahmen bei kritischen Anlagezuständen identifiziert.

Die Zertifizierung muss von Sachverständigen durchgeführt werden. Ein Modell für die Analyse und Zertifizierung von RLT-Anlagen hat beispielweise die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) entwickelt: https://lueftung.dthg.de

Das Sonderprogramm bietet Soziokulturellen Zentren die Möglichkeit, eine Analyse und Zertifizierung der vorhandenen RLT-Anlagen durchführen zu lassen. Die Kosten werden dabei vollständig durch das Programm übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Eine Antragstellung ist ab dem 28.04.2022 fortlaufend möglich. Das Programm endet, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind oder spätestens am 31.12.2022.

Formales

Soziokulturelle Zentren, die Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. sind, können Förderanträge stellen.

Der Förderzeitraum beginnt ab Datum der Bewilligung und endet am 31.12.2022.

Anträge sind mit einer E-Mail an lag@soziokultur-nrw.de einzureichen. Eine Eingangsbestätigung wird versandt. Anträge an andere E-Mail-Adressen bei Soziokultur NRW gelten als nicht gestellt.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Projektanträge müssen auf Formularen von Soziokultur NRW gestellt werden. Der Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Mit der Annahme einer Projektförderung aus diesem Programm verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende unter Nutzung der bereitgestellten Formulare einen Projektbericht mit Darstellung der Zielerreichung und eine Abrechnung der Projektmittel vorzulegen, die den Kriterien der Landeshaushaltsordnung NRW für Zuwendungen genügt. Siehe dazu auch die Regelungen in der neuen Allgemeinen Kulturförderrichtlinie. Außerdem verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende, bei den geförderten Angeboten auf die Förderung durch das Land NRW und durch Soziokultur NRW hinzuweisen sowie Maßnahmen zur Programmevaluation auf Anfrage mit Auskünften zu unterstützen.

Der verfügbare Förderbudget für die Ausschreibung beträgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Fördermittel durch das Land NRW 175.000 Euro. Vorgesehen ist eine Förderung bis maximal 5.000 Euro pro Zentrum. Das Land NRW stellt eine 100%-Förderung zur Verfügung.

Informationen zum Verfahren

Zu Projektanträgen bietet Soziokultur NRW Beratungen an. Ein allgemeiner Informationstermin mit Fragemöglichkeiten wird am 19.05.2022 von 16:00-17:00 Uhr angeboten (zur Anmeldung). Nach der Teilnahme an dem Informationstermin können bei weiterem Beratungsbedarf individuelle Beratungstermine gebucht werden. Diese sind unter www.soziokultur-nrw.de/beratungstermine online buchbar.

Rechtsgrundlagen

Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert gemäß den Verwaltungs-vorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und unter Berücksichtigung der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung (Runderlass des MKW vom 28.04.2021). Die Vergabe von Mitteln des Landes NRW erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und den Antragsteller*innen.

Formularvorlagen

oder herunterladbar im Downloadbereich dieser Seite

Förderkriterien

Generell sind in diesem Programm Projekte soziokultureller Praxis förderwürdig, wenn sie den Allgemeinen Grundsätzen entsprechen.


Beratung

Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.
Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich – dazu bitte möglichst frühzeitig einen Beratungstermin vereinbaren.


Downloads