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Ausschreibung 2024/2025


Antragsfrist:
Anträge können bis zum 29.02.2024, 12:00 Uhr, über das Antragsportal eingereicht werden.

Antragsportal:
Zum Antragsportal

Ausschreibung als PDF:
Die komplette Ausschreibung für die Förderrunde 2024/2025 steht hier als PDF zum Download bereit.

Vorbereitung:
Ein Dokument zur Vorbereitung des Online-Antrags findet sich hier.

Infoveranstaltung:
Am 09.02.2024 um 10:30 Uhr findet eine digitale Infoveranstaltung zur Ausschreibung und Antragstellung statt. Zur Anmeldung.

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Auf einen Blick


Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind soziokulturelle Zentren, die Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) sind.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Kooperationen von soziokulturellen Zentren mit kommunalen Kultureinrichtungen wie Archiven, Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Volkshochschulen oder Theatern. Ziel des Programms ist es, Kommunikation und Kooperation der Zentren mit kommunalen Einrichtungen zu stiften und bereits vorhandene Zusammenarbeiten weiterzuentwickeln.

Wie sind die Antragsfristen?
Die Ausschreibung erfolgt zweijährig, in der Regel zum Jahreswechsel.

Welche Fördersummen können beantragt werden?
Die beantragte Fördersumme darf nicht unter 2.000 Euro und nicht über 20.000 Euro pro Förderjahr liegen.

Wie hoch ist der Eigenanteil?
Es muss ein Eigenanteil der antragstellenden Einrichtung nachgewiesen werden. Einrichtungen in freier Trägerschaft: mind. 10 %; Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft: mind. 20 %.

Über das Programm

Soziokultur NRW fördert mit Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zeitlich befristete soziokulturelle Projekte, die in Kooperationen zwischen soziokulturellem Zentrum und kommunalen Kultureinrichtungen durchgeführt werden.

Förderfähig sind soziokulturell orientierte Projekte über alle Kunstsparten hinweg. Soziokulturelle Projekte sind partizipativ, demokratisch, zielgruppenoffen nach dem Grundsatz „Kultur von allen für alle“. Sie setzen auf bürgerschaftliches Engagement und befördern es. Besonders erwünscht sind Projekte, die eine Vernetzung zwischen verschiedenen Akteur*innen der Stadtgesellschaft und des künstlerischen Personals fördern, sowie Projekte, die sich inhaltlich auf dem Feld der Demokratiebildung verorten lassen.

Hinweise zur Planung von Kooperationen

Kooperationen – benötigen Verständigungsprozesse

  • sind für alle Beteiligten mit Veränderungen verbunden
  • brauchen deshalb zu Beginn einen zusätzlichen Aufwand von Ressourcen
  • brauchen Vertrauen und das Verständnis für unterschiedliche Systemlogiken
  • brauchen Verständigung über Haltungen und Inhalte; erst einrichtungsintern und dann gemeinsam
  • brauchen eine Vereinbarung der Partner*innen

Kooperationen – gelingen besser mit eindeutig vereinbarten Zielen

  • Herausarbeiten und Vereinbaren der gemeinsamen Ziele und der gewünschten Ergebnisse
  • Definition der Zielgruppen, der Maßnahmen und Methoden
  • die Akteur*innen begegnen sich in der Kooperation auf Augenhöhe

Kooperationen – benötigen Kommunikation, Verbindlichkeit und Kontinuität

  • die Entscheidung zur Kooperation ist Leitungsaufgabe
  • Definition verbindlicher Ansprechpartner*innen in allen Institutionen
  • schriftliche Vereinbarung mit Absprachen und Vorgehensweisen und Abläufen
  • alle beteiligten Mitarbeitenden müssen die Kooperationsziele kennen, akzeptieren und mittragen
  • regelmäßige Treffen helfen bei Abstimmungsprozessen und Austausch über die Wirksamkeit, sie dienen der Transparenz
  • Sorgfalt ist auch bezogen auf Datenschutz und sonstige rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich

Beratung

Das Team von Soziokultur NRW steht bei der Antragstellung (oder sonstigen Fragen) gerne beratend zur Seite. Bei Fragen zum Förderprogramm einfach die jeweiligen Ansprechpartner*innen kontaktieren.

Auch umfangreichere individuelle Beratungen zur Antragstellung sind selbstverständlich möglich.

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