1. Ausschreibung 2024
Antragsfrist
08.12.2023 – 23:59 Uhr
Antragseinreichung online:
04.12.2023 – 08.12.2023
soziokultur-nrw.de/antragsportal
Im Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung und Transkultur“ vergibt Soziokultur NRW in zwei Förderrunden Mittel des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen an soziokulturelle Initiativen und Projekte. Das Programm richtet sich an die freie Kulturszene, an Künstler*innen und Kulturschaffende, an Zentren, Vereine und Initiativen, deren soziokulturelle Praxis die alltägliche Lebenswelt partizipativ und niedrigschwellig in die Kulturarbeit einbezieht. Zugleich soll eine Rückwirkung der in dieser Förderlinie entwickelten Kunst und Kultur in die Gesellschaft entstehen. Die geförderten Projekte leisten damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur.
Förderfähig sind des Weiteren Projekte, die Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung in die soziokulturelle Projektarbeit einbeziehen und ihnen Teilhabe an kulturellen und künstlerischen Projekten ermöglichen. Ziel ist es, gemeinsam eine transkulturelle Zukunft, eine Zukunft der Vielheit, zu entwerfen.
Die geförderten Projekte befinden sind häufig an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur, sozialer Arbeit und politischer Bildung. Sie fallen somit nicht immer ins Spektrum klassischer Förderstrukturen. Diese Lücke will das Förderprogramm der Allgemeinen Projektförderung und Transkultur schließen. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über Soziokultur NRW.
Ausschreibung für Projektförderungen in 2024
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses vom Landtag NRW.
Gegenstand der Ausschreibung
Mit Mitteln des Landes werden qualitätsvolle Projekte vor allem aus der freien soziokulturellen Szene in Nordrhein-Westfalen ebenso wie die transkulturelle Projektarbeit gefördert.
Förderfähig sind soziokulturell orientierte Projekte über alle Kunstsparten hinweg. Sie sollten partizipativ, demokratisch und zielgruppenoffen sein und dem Grundsatz der Soziokultur „Kultur von allen für alle“ folgen. Sie sollten auf bürgerschaftliches Engagement setzen und es befördern. Besonders erwünscht sind Projekte, die sich der Integration verschiedener Altersgruppen, sozialer Schichten, Nationalitäten und Lebenssituationen widmen, die soziale und politische Arbeit im lokalen Alltag fördern. Einen Schwerpunkt dabei bildet die transkulturelle Projektarbeit.
Förderfähig sind ebenso Projekte, die Kooperationen und Vernetzungen in der Kommune, der Region oder im Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel haben. Ein weiteres Anliegen des Programms besteht darin, Projekte auch in solchen Regionen zu ermöglichen, in denen die soziokulturelle Infrastruktur bisher nur schwach ausgebildet ist.
Förderkriterien
Für das Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung / Transkultur“ gelten die allgemeinen Förderkriterien von Soziokultur NRW.
Soziokultur NRW fördert insbesondere Vorhaben, die sonst aus finanziellen Gründen nicht realisierbar wären. Dazu gehören in erster Linie an gesellschaftlichen Fragen orientierte kulturelle Projekte, die – weil sie spartenübergreifend und in den Grenzbereichen von kultureller, sozialer und politischer Arbeit angesiedelt sind – allzu häufig zwischen die Raster an klassischen Genres orientierter Kulturförderung fallen.
Absolut zentral für die beantragten Projekte ist es, dass sie künstlerisch-kulturell arbeiten. Sie sollten mit den Nutzer*innen des Zentrums, mit Bürger*innen aus dem Stadtteil oder aus der Stadt eigene kulturelle Akzente setzen und breiteren Bevölkerungsschichten einen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Sie sollten exemplarisch sein in der Stadt oder in der Region bzw. auch Ideengeber für Nachahmende. Wichtig ist, dass diese Kulturprojekte nicht nur Angebote zum Konsumieren sind, sondern auch die Möglichkeit für viele bieten, Kultur selbst zu gestalten. Das gilt insbesondere für Projekte, die die Sparten Theater, Musik, Kunst und neue Medien nutzen.
Fördertipps und Hinweise für die Allgemeinen Projektförderung
Fördertipps und Hinweise mit Blick auf transkulturelle Arbeit
Formales zur Antragsstellung
Antragsberechtigung
Der Kreis der Antragsberechtigten ist offen: Soziokulturelle Zentren, kulturelle Initiativen, Vereine, Firmen oder Einzelpersonen der freien Kunst- und Kulturszene können Projektanträge einreichen. Das Projekt muss seinen Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, und der Sitz der Projektträger muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Antragsbewilligung und endet am 31.12.2024. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn (frühestens ab dem 01.01.2024) kann mit Einreichen des Antrags beantragt werden.
Antragsverfahren
für die 1. Ausschreibungsrunde 2024
Antragsportal für Anträge 2024 ist freigeschaltet
Anträge im Förderprogramm „Allgemeine Projektförderung und Transkultur“ können erstmalig ausschließlich digital über ein neues Antragsportal gestellt werden.
Dieses Portal ist von
Montag, 04.12.2023 um 8:00 Uhr bis Freitag, 08.12.2023 um 23:59 Uhr
freigeschaltet.
Ausschließlich in diesem Zeitraum ist es möglich, Anträge online anzulegen und einzureichen.
Zum Antrags-Portal
Anträge, die uns per E-Mail oder auf dem Postweg erreichen gelten als nicht gestellt.
Antrag
Der Antrag umfasst eine inhaltliche Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
In den Förderanträgen sollen erwartete Wirkungen der Projekte beschrieben werden. Die Projektbeschreibung sollte Fragen wie diese beantworten:
- Welche Zielgruppen sollen erreicht werden und was sollen sie erfahren oder lernen können?
- Welche allgemeinen Wirkungsabsichten werden verfolgt (u.a. in den Feldern kulturelle, soziale, kreative, politische, demokratische Kompetenzen)?
- Welche Akteur*innengruppen werden zusammengebracht, welche Netzwerke gestärkt?
- Welche neuen Erkenntnisse sind in dem Projekt zu erwarten, was verspricht übertragbar oder verallgemeinerbar zu sein?
Die verfügbare Fördersumme für die 1. Ausschreibungsrunde beträgt rund 480.000 Euro. Im Förderantrag muss ein Eigenanteil der Antragstellenden (in Barmittel und/oder ggf. über Bürgerschaftliches Engagement) nachgewiesen werden (Initiativen/Einrichtungen in freier Trägerschaft: mindestens 10 %; in kommunaler Trägerschaft: mindestens 20 %). Die beantragte Fördersumme darf nicht unter 2.000 Euro und nicht über 15.000 Euro liegen.
Eine gleichzeitige Beantragung von Fördermitteln für dasselbe Projekt bei Soziokultur NRW und beim NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. in Dortmund ist möglich. Eine Doppelförderung ist jedoch nicht möglich.
Anträge sind ausschließlich über das Antragsportal zulässig. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Anträge, die uns per E-Mail oder Post erreichen, gelten als nicht gestellt.
Eine unabhängige Jury trifft die Förderentscheidungen, Letztere sind nicht anfechtbar. Die Jury arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung. Eine Entscheidung über die Förderanträge wird frühestens am 31.01.2024 mitgeteilt.
Formularvorlagen
Formales zur Projektdurchführung und Abrechnung
Nach Bewilligung des Antrags verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende mit der Annahme einer Projektförderung aus diesem Programm unter Nutzung der bereitgestellten Formulare, einen aussagefähigen Projektbericht und eine Abrechnung der Projektmittel vorzulegen, die den Kriterien der Landeshaushaltsordnung NRW für Zuwendungen genügt. Siehe dazu auch die Regelungen in der neuen Allgemeinen Kulturförderrichtlinie. Außerdem verpflichtet sich die bzw. der Fördernehmende, bei ihrem bzw. seinem geförderten Angebot, auf die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und durch Soziokultur NRW hinzuweisen sowie Maßnahmen zur Programmevaluation auf Anfrage mit Auskünften zu unterstützen.
Fördertipps und Hinweise für die Allgemeinen Projektförderung
Formulare & Informationen zum Verwendungsnachweis
Logos
für den Hinweis auf die Förderung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. bei Plakaten/Flyern)
Rechtsgrundlagen
Das Programm wird aus Mitteln des Landes NRW gefördert gemäß den Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Vergabe von Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und den Antragstellenden.
Komplette Ausschreibung
Hilfestellungen und Beratung
Ansprechpersonen für die Allgemeine Projektförderung / Transkultur
Carsten Nolte
Mail schreiben
+49251 59065612
Lea Hahn
Mail schreiben
+49 251 59065615
Wir beraten Sie gern zu laufenden oder noch zu beantragenden Projekten, zu Abrechnungen, dem Verfahren der Antragsstellung oder des Verwendungsnachweises im Allgemeinen.
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