„Besonders betroffene soziokulturelle Zentren und freie Kinder-und Jugendtheaterin ihrer Existenz sichern.“

Ministerin Pfeiffer-Poensgen

Die Landesregierung stellt rund 4,4 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um gemeinnützige Kultureinrichtungen zu unterstützen, die sich im hohen Maße durch eigene Einnahmen finanzieren. Die Mittel sind im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise bewilligt worden. Sie kommen insbesondere soziokulturellen Zentren sowie nicht-kommunalen Kinder- und Jugendtheatern mit qualitativ hochwertigem künstlerischem Angebot zu Gute, denen schwere Einnahmeverluste aufgrund der Corona-bedingten Schließung und Veranstaltungsabsagen entstanden sind.

Die zusätzlichen Mittel sollen finanzielle Engpässe ausgleichen, die den Einrichtungen trotz der Inanspruchnahme von bereits vorhandenen Hilfsmaßnahmen sowie weiteren Einsparmöglichkeiten entstehen. Von den Mitteln profitieren nicht-gewinnorientierte Kulturorte der künstlerischen Produktion und Präsentation mit vergleichsweise geringer öffentlicher Förderung, wie die freie Kinder- und Jugendtheater sowie die 70 in der Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen organisierten soziokulturellen Zentren.

Soziokulturelle Zentren sind wichtige Aufführungs- und Produktionsorte für Künstlerinnen und Künstler. Sie stehen für niedrigschwellige Zugänge, gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Vielfalt. In dieser Funktion und auch als Partner von freien Initiativen wie auch kommunal getragenen Kultureinrichtungen sind sie fester Bestandteil des kulturellen Lebens und Angebots in Nordrhein-Westfalen. Durch lange Zeiträume der Schließung und hohe Selbstfinanzierungsanteile sind viele Zentren besonders hart von der Corona-Krise betroffen.

beenhere

Konkrete Infos zur Abwicklung des Sonderförderprogramms erwarten wir in der nächsten Woche. Sobald es mehr Infos gibt, werden wir diesen Beitrag aktualisieren.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vom 14.05.2020